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Santésuisse: Gefahr von steigenden Medikamentenpreisen ist nicht gebannt

Wie der Bundesrat bekannt gegeben hat, wird die Überprüfung der Medikamentenpreise wieder aufgenommen. Mit der weiterhin alle drei Jahre durchgeführten Überprüfung ist das Einsparpotenzial allerdings immer noch zu gering. Notwendig wäre die jährliche Preisanpassung. Das von santésuisse geforderte Antrags- und Beschwerderecht bei der Aufnahme in die Kassenpflicht wurde leider gestrichen.

Das Bundesamt für Gesundheit passt die Verordnungen über die Krankenversicherung (KVV) und die 
Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) im Bereich Medikamente an. Der Entscheid des 
Bundesrates war nötig, da die Medikamentenpreise in Folge eines Bundesgerichtsentscheides, der 
durch eine Pharmafirma ausgelöst wurde, seit 2014 nicht mehr angepasst wurden. Zusätzlich soll zum 
Auslandpreisvergleich der therapeutische Quervergleich (TQV) für die Preisüberprüfung beigezogen 
werden. Allerdings wird mit der gleich starken Gewichtung von Auslandpreisvergleich und TQV das 
gesetzlich verankerte Kostengünstigkeitsprinzip weiterhin ignoriert. Für santésuisse ist klar: nur der 
günstigste Preis für den gleichen Wirkstoff darf durch die Krankenversicherung vergütet werden. Mit 
dieser Neuregelung könnten sich die Preise von älteren Arzneimitteln erhöhen, weil diese mit teureren 
verglichen werden und keine Obergrenze im Auslandpreis mehr besteht. Es besteht somit die Gefahr 
von steigenden Preisen.

Antrags- und Beschwerderecht auf der Strecke geblieben

Um Rekurse der Pharmafirmen wegen Ungleichbehandlung zu verhindern, müssten alle 
kassenpflichtigen Medikamente jedes Jahr überprüft werden. Weiter wird gemäss der 
Verordnungsänderung den Krankenversicherern keine Handhabe eingeräumt, gegen überhöhte 
Medikamentenpreise vorzugehen. Rekurrieren gegen einen Entscheid des Bundesamtes für 
Gesundheit dürfen nämlich weiterhin nur die Hersteller. Die Krankenversicherer haben keine 
Handhabe, gegen überhöhte Medikamentenpreise vorzugehen. Das fehlende Beschwerderecht ist 
eine Ungleichbehandlung der Krankenversicherer und der Prämienzahler.

Schon lange Preisabschläge bei den Generika gefordert

Die Erhöhung der Abstandsregeln der Generika zu den Originalprodukten wird für die Prämien- zahler 
gewisse Einsparungen bringen. Die Massnahme genügt aber nicht. Schon lange verweist santésuisse 
auf die dringend nötigen Preisabschläge für die Generika, die im Vergleich zu den Referenzländern 
um 50 Prozent zu teuer sind. Akzeptable vorübergehende Lösung ist die in den Verordnungen 
vorgesehene Vergrösserung des Preisabstands zum Originalprodukt. Diese müsste zügig durch ein 
griffiges Festbetragssystem ersetzt werden, das beispielsweise in den Niederlanden und Dänemark 
längst schon praktiziert wird.

Mit der konsequenten Anwendung des im Krankenversicherungsgesetz festgelegten 
Kostengünstigkeitsprinzips und der Förderung der Generika könnten jährlich rund 600 Millionen 
Franken eingespart werden; überhöhte Vertriebsmargen machen weitere 460 Millionen Franken aus. 
Einsparungen im Medikamentenbereich von einer Milliarde Franken würden die Versicherten um drei 
bis vier Prämienprozent jährlich entlasten.

Medienkontakt:

Sandra Kobelt
Leiterin Abteilung Politik und Kommunikation
032 625 42 57
079 227 94 90

 
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