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Bundesrat verabschiedet Ziele zur Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung

Bern - Der Bundesrat will die Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung weiter vorantreiben und hat dazu an seiner Sitzung vom 27. März 2024 die Vierjahresziele 2025 bis 2028 zur Qualitätsentwicklung festgelegt. Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Leistungen zu stärken und die Patientensicherheit zu fördern. In diesem Zusammenhang wird für die Jahre 2025 bis 2028 ein neuer Verpflichtungskredit im Umfang von 47 Millionen Franken beim Parlament beantragt.

Der Bundesrat hat die Aufgabe, die Qualität der Leistungen, die zulasten der obligatorischen 
Krankenversicherung (OKP) erbracht werden, weiterzuentwickeln. Er hat dazu – in Zusammenarbeit mit 
den Gesundheitsakteuren –im Jahr 2022 die neue Qualitätsstrategie verabschiedet. Darin wird 
festgehalten, dass Behandlung und Pflege sicher, wirksam und integriert und auf Augenhöhe mit der 
Patientin und dem Patienten erfolgen müssen. Auf Basis der Qualitätsstrategie legt der Bundesrat alle 
vier Jahre seine Ziele zur Qualitätsentwicklung fest. Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) 
setzt die Vierjahresziele des Bundesrats um, indem sie Dritte beauftragt und sich finanziell an Projekten 
zur Qualitätsentwicklung beteiligt.

Die von den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer abzuschliessenden Qualitätsverträge 
müssen sich ebenfalls an den Vierjahreszielen des Bundesrates orientieren.

Vierjahresziele 2025-2028

Die Vierjahresziele 2025-2028 sind eine Weiterentwicklung der Ziele 2022-2024. Wie bisher soll die 
Qualitätsentwicklung möglichst rasch auf allen Ebenen des Gesundheitswesens verankert werden. 
Ausserdem sollen beispielsweise eine positive Fehlerkultur verankert sowie die Schaffung eines 
nationalen Qualitätsmonitoringsystems vorangetrieben werden.

Verpflichtungskredit für die Jahre 2025 bis 2028

Die Kosten der EQK werden zu je einem Drittel von Bund, Kantonen und den Versicherern finanziert. 
Damit kann die EQK mit Finanzhilfen nationale und regionale Projekte zur Qualitätsentwicklung 
unterstützen. Sie kann auch Abgeltungen an Dritte zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren, 
Durchführung von Studien und nationalen Programmen zur Qualitätsentwicklung gewähren. Für die 
Jahre 2025-2028 wird ein neuer Verpflichtungskredit im Umfang von 47 Millionen Franken beantragt.

Medienkontakt:

Bundesamt für Gesundheit
Medien und Kommunikation
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch

 
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