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Bundesamt für Gesundheit: Individuelle Prämienverbilligung: Beitrag der Kantone sinkt weiter

Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von individuellen Verbilligungen der Krankenkassenprämien belief sich 2017 auf rund 2,2 Millionen, was 26% der Schweizer Bevölkerung entspricht. Bund und Kantone haben 2017 zusammen eine Summe von 4,5 Milliarden Franken entrichtet, wobei der Beitrag der Kantone seit 2014 weiter gesunken ist. Obwohl die durchschnittliche finanzielle Belastung der Haushalte zugenommen hat, erzielt das System der obligatorischen Krankenpflegeversicherung insgesamt einen bedeutenden Umverteilungseffekt zugunsten der ärmsten Haushalte. Das geht aus dem letzten Monitoring des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur individuellen Prämienverbilligung hervor.

Der Bericht zeigt, dass die Beiträge zur individuellen Prämienverbilligung (IPV) weniger rasch steigen als 
die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Faktisch bedeutet dies, dass die Prämien 
das Budget von Haushalten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen immer mehr belasten. 
Haushalte mit Kindern sind stärker betroffen als diejenigen ohne Kinder. 2017 entsprach die 
durchschnittliche finanzielle Belastung durch die Krankenversicherung 14% des verfügbaren 
Einkommens aller Haushalte in allen Kantonen. 2014 belief sich diese Belastung noch auf 12%. Sie ist 
am tiefsten im Kanton Zug (7%) und am höchsten in den Kantonen Jura und Basel-Landschaft (18%).

Das Monitoring zeigt zudem, dass die IPV vor allem den ärmsten 30% der Haushalte zugutekommt. Das 
ist auch die Bevölkerungsgruppe, die am meisten medizinische Leistungen zulasten der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung (OKP) bezieht. Einelternfamilien sind die Familienform, die am meisten von 
der IPV profitiert. Umgekehrt tragen die wohlhabendsten Haushalte naturgemäss am meisten zur IPV 
bei, insbesondere über die Steuern. Sie beziehen auch weniger medizinische Leistungen zulasten der 
OKP als die anderen sozialen Bevölkerungsschichten. Das System der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung erzielt somit, insbesondere via IPV und Steuern, einen bedeutenden 
Umverteilungseffekt zugunsten der ärmsten Haushalte.

Sehr unterschiedliche Situationen je nach Kanton
Die Kantone handhaben die IPV unterschiedlich, und zwar sowohl bezüglich der Höhe ihrer Beiträge als 
auch hinsichtlich der durchschnittlichen Verbilligung pro Bezüger. Die Beiträge pro Einwohner 
schwanken zwischen 372 Franken (Nidwalden) und 991 Franken (Basel-Stadt). Der Anteil der 
Bezügerinnen und Bezüger liegt zwischen 19% (Luzern) und 35% (Schaffhausen).

Im Durchschnitt haben die Kantone 42% der Kosten übernommen. Gegenüber 2014 sank ihr Beitrag 
somit um gut 2% und gegenüber 2010 sogar um fast 9%. Die IPV ist am höchsten pro Haushalt im 
Kanton Graubünden, gefolgt von den Kantonen Zug, Tessin, Waadt und Basel-Stadt. Am tiefsten ist die 
IPV im Kanton Appenzell Innerrhoden.

Individuelle Prämienverbilligung und Monitoring
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) wurde 1996 gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des 
Krankenversicherungsgesetzes KVG eingeführt und soll Personen in bescheidenen wirtschaftlichen 
Verhältnissen finanziell entlasten. Die IPV wird vom Bund und den Kantonen ausgerichtet. 
Seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs (2008) beträgt der Bundesbeitrag an die 
Prämienverbilligung fix 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 
(OKP) und wird anhand ihrer Wohnbevölkerung an die Kantone aufgeteilt. Die Kantone ergänzen diesen 
Bundesbeitrag durch eigene Mittel und sind dafür verantwortlich, dass die Versicherten in bescheidenen 
wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligung erhalten. In der Ausgestaltung der IPV sind sie frei.
Das Bundesamt für Gesundheit führt alle drei bis vier Jahre ein Monitoring zur sozialpolitischen 
Wirksamkeit der Prämienverbilligung durch. Dabei werden die Prämienverbilligung und die verbleibende 
Prämienbelastung für insgesamt sieben Modellhaushalte analysiert, welche wichtige Zielgruppen der 
Prämienverbilligung repräsentieren. Dazu gehören beispielsweise alleinstehende Rentnerinnen, Paare 
mit zwei Kindern, Alleinerziehende mit zwei Kindern oder auch junge Erwerbstätige.

Medienkontakt:

Bundesamt für Gesundheit
Tel:+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch

 
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