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Die Zahl der Bezügerinnen und Bezüger von individuellen Verbilligungen der Krankenkassenprämien
belief sich 2017 auf rund 2,2 Millionen, was 26% der Schweizer Bevölkerung entspricht. Bund und
Kantone haben 2017 zusammen eine Summe von 4,5 Milliarden Franken entrichtet, wobei der Beitrag
der Kantone seit 2014 weiter gesunken ist. Obwohl die durchschnittliche finanzielle Belastung der
Haushalte zugenommen hat, erzielt das System der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
insgesamt einen bedeutenden Umverteilungseffekt zugunsten der ärmsten Haushalte. Das geht aus
dem letzten Monitoring des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur individuellen Prämienverbilligung
hervor.
Der Bericht zeigt, dass die Beiträge zur individuellen Prämienverbilligung (IPV) weniger rasch steigen als
die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Faktisch bedeutet dies, dass die Prämien
das Budget von Haushalten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen immer mehr belasten.
Haushalte mit Kindern sind stärker betroffen als diejenigen ohne Kinder. 2017 entsprach die
durchschnittliche finanzielle Belastung durch die Krankenversicherung 14% des verfügbaren
Einkommens aller Haushalte in allen Kantonen. 2014 belief sich diese Belastung noch auf 12%. Sie ist
am tiefsten im Kanton Zug (7%) und am höchsten in den Kantonen Jura und Basel-Landschaft (18%).
Das Monitoring zeigt zudem, dass die IPV vor allem den ärmsten 30% der Haushalte zugutekommt. Das
ist auch die Bevölkerungsgruppe, die am meisten medizinische Leistungen zulasten der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung (OKP) bezieht. Einelternfamilien sind die Familienform, die am meisten von
der IPV profitiert. Umgekehrt tragen die wohlhabendsten Haushalte naturgemäss am meisten zur IPV
bei, insbesondere über die Steuern. Sie beziehen auch weniger medizinische Leistungen zulasten der
OKP als die anderen sozialen Bevölkerungsschichten. Das System der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung erzielt somit, insbesondere via IPV und Steuern, einen bedeutenden
Umverteilungseffekt zugunsten der ärmsten Haushalte.
Sehr unterschiedliche Situationen je nach Kanton
Die Kantone handhaben die IPV unterschiedlich, und zwar sowohl bezüglich der Höhe ihrer Beiträge als
auch hinsichtlich der durchschnittlichen Verbilligung pro Bezüger. Die Beiträge pro Einwohner
schwanken zwischen 372 Franken (Nidwalden) und 991 Franken (Basel-Stadt). Der Anteil der
Bezügerinnen und Bezüger liegt zwischen 19% (Luzern) und 35% (Schaffhausen).
Im Durchschnitt haben die Kantone 42% der Kosten übernommen. Gegenüber 2014 sank ihr Beitrag
somit um gut 2% und gegenüber 2010 sogar um fast 9%. Die IPV ist am höchsten pro Haushalt im
Kanton Graubünden, gefolgt von den Kantonen Zug, Tessin, Waadt und Basel-Stadt. Am tiefsten ist die
IPV im Kanton Appenzell Innerrhoden.
Individuelle Prämienverbilligung und Monitoring
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) wurde 1996 gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des
Krankenversicherungsgesetzes KVG eingeführt und soll Personen in bescheidenen wirtschaftlichen
Verhältnissen finanziell entlasten. Die IPV wird vom Bund und den Kantonen ausgerichtet.
Seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs (2008) beträgt der Bundesbeitrag an die
Prämienverbilligung fix 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
(OKP) und wird anhand ihrer Wohnbevölkerung an die Kantone aufgeteilt. Die Kantone ergänzen diesen
Bundesbeitrag durch eigene Mittel und sind dafür verantwortlich, dass die Versicherten in bescheidenen
wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligung erhalten. In der Ausgestaltung der IPV sind sie frei.
Das Bundesamt für Gesundheit führt alle drei bis vier Jahre ein Monitoring zur sozialpolitischen
Wirksamkeit der Prämienverbilligung durch. Dabei werden die Prämienverbilligung und die verbleibende
Prämienbelastung für insgesamt sieben Modellhaushalte analysiert, welche wichtige Zielgruppen der
Prämienverbilligung repräsentieren. Dazu gehören beispielsweise alleinstehende Rentnerinnen, Paare
mit zwei Kindern, Alleinerziehende mit zwei Kindern oder auch junge Erwerbstätige.
Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit
Tel:+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch
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