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santésuisse: Der Nationalrat geht gegen unerwünschte Telefonanrufe vor - nun ist auch der Ständerat gefordert

santésuisse und seine angeschlossenen Krankenversicherer begrüssen den Entscheid des Nationalrates, die Kundenwerbung und Provisionierung in der gesamten Krankenversicherung allgemeinverbindlich zu regeln.

Damit ist ein wichtiger Schritt getan, um den «Telefonterror» aus dem In- und Ausland einzudämmen. 
Nun ist der Ständerat gefordert, ebenfalls im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden.

Solange eine gesetzliche Regelung der Vergütung von Vermittlertätigkeiten in der Grundversicherung 
und in der Zusatzversicherung fehlt, werden die lästigen Telefonanrufe weitergehen. 

Deshalb ist richtig und wichtig, dass der Nationalrat nun entschieden hat, die finanziellen 
Entschädigungen der Vermittler auch in den Krankenzusatzversicherungen zu limitieren. 

Den Verursachern des Telefonterrors ist es nämlich egal, ob sie aus der Grund- oder aus der 
Krankenzusatzversicherung bezahlt werden. Die Deckelung der Provisionen in beiden Bereichen macht 
deshalb Sinn.

Qualitätsvorgaben und Eindämmung unerwünschter Telefonanrufe

Die von den Krankenversicherern erarbeitete Branchenlösung sieht für alle Versicherer geltende 
Qualitätsstandards für die Vermittler und Makler vor. Telefonanrufe zur Kundenwerbung ohne vorherige 
Zustimmung der angerufenen Person sollen nicht mehr erlaubt sein. 

Die Provisionen für Vermittler und Makler sollen sowohl im Bereich der Grund- als auch für 
Zusatzversicherungen begrenzt werden. Die Krankenversicherer schlagen weiter hohe Bussen vor, die 
von vornherein Verstösse verhindern sollen. 

santésuisse und seine angeschlossenen Krankenversicherer nehmen den Entscheid mit Genugtuung 
zur Kenntnis.

Medienkontakt:

Matthias Müller
Telefon: 032 625 42 57
matthias.mueller@santesuisse.ch

 
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