|
Der indirekte Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative will den Pflegefachpersonen einen
Sonderstatus einräumen, der Prämien- und Steuerzahler massiv stärker belastet. Die
Rahmenbedingungen für die Pflege sind bereits heute gut. Um den künftigen Personalbedarf zu
decken, braucht es punktuelle Anpassungen im Bereich der Ausbildung.
Im Hinblick auf den demografisch bedingten Mehrbedarf an Pflegeleistungen fordert santésuisse
einen einfacheren Einstieg in die Pflegeberufe auf Stufe Berufslehre.
Eine gute und langfristig finanzierte Pflege ist ein zentrales Element der Gesundheitsversorgung.
Verglichen mit dem Ausland geniesst die Pflege in der Schweiz schon heute einen hohen Status:
Bei der Zahl von Pflegenden pro tausend Einwohner liegt die Schweiz gemäss einer aktuellen
Publikation des Bundesamtes für Statistik (BFS) europaweit auf den vordersten Plätzen.
Der Hauptfokus in der Pflegepolitik muss aus Sicht von santésuisse auf der Sicherung der
Versorgung liegen. Es sollten in erster Linie der Wiedereinstieg in einen Pflegeberuf sowie die
Möglichkeiten eines Quereinstiegs erleichtert werden, um dem demografiebedingten
zusätzlichen Bedarf nach Pflegeleistungen ab 2030 besser Herr zu werden.
Sowohl die Pflegeinitiative als auch der Gegenentwurf des Parlamentes wollen dagegen einseitig
den Pflegeberufen mit höherer Berufsbildung einen Sonderstatus einräumen. Sowohl die
Fachangestellten Gesundheit als auch die Hilfspflegerinnen und Hilfspfleger werden dabei
gänzlich ausser Acht gelassen.
santésuisse begrüsst die Professionalisierung in der Pflege. Diese darf aber nicht mit reiner
«Akademisierung» verwechselt werden.
Pflegefachpersonen bereits mit mehr Kompetenzen
Mit einer Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) hat das Eidgenössische
Departement des Innern (EDI) den Pflegefachpersonen ab dem 1. Januar 2020 zusätzliche
Kompetenzen eingeräumt.
Neu dürfen sie ohne schriftliche Zustimmung des behandelnden Arztes den Pflegebedarf von
Patientinnen und Patienten selbstständig ermitteln. Das Ergebnis übermitteln sie dem Arzt
zuhanden des Patientendossiers. Mit der neuen Regelung gemäss Gegenentwurf sollen die
Pflegefachpersonen die Ärzteschaft hingegen nicht einmal mehr über die durchgeführte
Grundpflege informieren müssen.
Dies widerspricht der für das Gesundheitswesen wichtigen und immer wieder propagierten
Interprofessionalität, durch deren Förderung die Qualität der Versorgung gesteigert und die
kosteneffiziente Nutzung der Ressourcen gefördert werden soll.
Die Neuregelung gemäss Gegenentwurf könnte sich damit auch für die Patientinnen und
Patienten nachteilig auswirken.
Es drohen hohe Mehrkosten
Aufgrund des vorliegenden Vernehmlassungsentwurfs geht santésuisse - je nach konkreter
Ausgestaltung - von potenziellen Mehrkosten in Milliardenhöhe aus. Die hohen Mehrkosten sind
auf die beabsichtigte Statusaufwertung zurückzuführen, die den Pflegefachpersonen maximale
Unabhängigkeit von der ärztlichen Anordnung zugestehen soll, als auch darauf, dass der Entwurf
den Fokus ausschliesslich auf die Akademisierung der Pflege legt.
Sinnvolle Verbesserungen in der Pflege auf bestehender gesetzlicher Grundlage
santésuisse lehnt den Gegenentwurf ab und teilt die Auffassung des Bundesrats, dass auf
Ebene der Gesetzgebung kein Handlungsbedarf besteht.
Allenfalls sinnvolle Verbesserungen können mit der bestehenden gesetzlichen Grundlage
erfolgen. Das EDI ist denn auch den Anliegen der Initianten durch die faktische Aufhebung der
ärztlichen Anordnung per 1. Januar 2020 bereits maximal entgegengekommen.
Medienkontakt:
santésuisse
Matthias Müller
032 625 42 57
matthias.mueller@santesuisse.ch
|