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Bundesamt für Gesundheit BAG: Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär, Bundesrat nimmt Stellung

Krankenversicherer und Kantone sollen Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich einheitlich finanzieren. Dies sieht eine Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) vor. Der Bundesrat hat am 14. August 2019 zum Entwurf der SGK-N Stellung genommen. Er befürwortet grundsätzlich eine einheitliche Finanzierung. Gleichzeitig fordert er, dass die Anliegen der Kantone bei der Reform noch stärker berücksichtigt werden.

Die Leistungen im stationären und ambulanten Bereich werden derzeit unterschiedlich finanziert. 
Die 
Kantone finanzieren Leistungen im stationären Bereich zu mindestens 55 Prozent, die 
Krankenversicherer übernehmen höchstens 45 Prozent. Die Leistungen im ambulanten Bereich 
werden 
zu 100 Prozent von den Krankenversicherern vergütet.

Diese unterschiedliche Finanzierung im stationären und ambulanten Bereich führt zu 
Fehlanreizen: 
Kantone und Krankenversicherer haben Anreize, die Tarifverhandlungen mit den 
Leistungserbringern so 
zu führen, dass ihre jeweiligen finanziellen Interessen gewahrt werden, was sachgerechte Tarife 
behindert. 

Die gewünschte kostensparende Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen führt in 
der 
aktuellen Situation zu einer Mehrbelastung der Prämienzahlenden. Auch eine über die gesamte 
Behandlungskette koordinierte, kostendämpfende Versorgung im Gesundheitswesen wird durch 
die 
heutige Finanzierung erschwert. Dies führt zu unnötigen Kosten im Gesundheitswesen.

Bundesrat begrüsst Vorlage
Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit mehrmals positiv zur einheitlichen Finanzierung 
geäussert. 
Er teilt die Ansicht der SGK-N, dass eine einheitliche Finanzierung im stationären und 
ambulanten 
Bereich die koordinierte Versorgung sowie die Verlagerung von stationär nach ambulant fördert 
und die 
Prämienzahler entlastet. Er begrüsst deshalb die Vorlage der SGK-N grundsätzlich und 
befürwortet eine 
Anpassung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). 

Keine Reform ohne Kantone
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine einheitliche Finanzierung in Zusammenarbeit mit den 
Kantonen 
umgesetzt werden sollte. Anpassungen im Sinne der Kantone sind noch notwendig. Deren 
Anliegen sind 
deshalb sorgfältig zu prüfen und wenn möglich zu berücksichtigen, um die Mehrheitsfähigkeit der 
Vorlage sicherzustellen. 

Der Bundesrat unterstützt daher den Vorschlag der SGK-N, dass sich der Kantonsbeitrag an die 
Krankenversicherer an den tatsächlich entstandenen Kosten orientiert und nicht an dem 
erwarteten 
Risiko. Für den Bundesrat soll zudem eine einheitliche Finanzierung nur in Kraft treten können, 
wenn die 
Kantone auch die Möglichkeit haben, die Zulassung von ambulanten Leistungserbringern zu 
regeln. 

Er unterstützt ebenfalls in der SGK-N gestellte Minderheitsanträge: Der Kantonsbeitrag soll sich 
an den 
Nettokosten der erbrachten Leistungen (exkl. Franchise und Selbstbehalt) und nicht an den 
Bruttokosten 
orientieren; damit wird vermieden, dass die Kantone sich an Kosten beteiligen, welche die 
Krankenversicherer nicht finanziert haben.

Des Weiteren steht der Bundesrat einem Einbezug der Pflegeleistungen zuhause und im 
Pflegeheim in 
eine einheitliche Finanzierung positiv gegenüber; allerdings müssen zuerst die dazu 
notwendigen 
Voraussetzungen geschaffen werden.


Medienkontakt:

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation
Tel: 058 462 95 05
media@bag.admin.ch

 
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