|
Krankenversicherer und Kantone sollen Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich
einheitlich
finanzieren. Dies sieht eine Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des
Nationalrats
(SGK-N) vor. Der Bundesrat hat am 14. August 2019 zum Entwurf der SGK-N Stellung
genommen. Er
befürwortet grundsätzlich eine einheitliche Finanzierung. Gleichzeitig fordert er, dass die
Anliegen der
Kantone bei der Reform noch stärker berücksichtigt werden.
Die Leistungen im stationären und ambulanten Bereich werden derzeit unterschiedlich finanziert.
Die
Kantone finanzieren Leistungen im stationären Bereich zu mindestens 55 Prozent, die
Krankenversicherer übernehmen höchstens 45 Prozent. Die Leistungen im ambulanten Bereich
werden
zu 100 Prozent von den Krankenversicherern vergütet.
Diese unterschiedliche Finanzierung im stationären und ambulanten Bereich führt zu
Fehlanreizen:
Kantone und Krankenversicherer haben Anreize, die Tarifverhandlungen mit den
Leistungserbringern so
zu führen, dass ihre jeweiligen finanziellen Interessen gewahrt werden, was sachgerechte Tarife
behindert.
Die gewünschte kostensparende Verlagerung von stationären zu ambulanten Leistungen führt in
der
aktuellen Situation zu einer Mehrbelastung der Prämienzahlenden. Auch eine über die gesamte
Behandlungskette koordinierte, kostendämpfende Versorgung im Gesundheitswesen wird durch
die
heutige Finanzierung erschwert. Dies führt zu unnötigen Kosten im Gesundheitswesen.
Bundesrat begrüsst Vorlage
Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit mehrmals positiv zur einheitlichen Finanzierung
geäussert.
Er teilt die Ansicht der SGK-N, dass eine einheitliche Finanzierung im stationären und
ambulanten
Bereich die koordinierte Versorgung sowie die Verlagerung von stationär nach ambulant fördert
und die
Prämienzahler entlastet. Er begrüsst deshalb die Vorlage der SGK-N grundsätzlich und
befürwortet eine
Anpassung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).
Keine Reform ohne Kantone
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine einheitliche Finanzierung in Zusammenarbeit mit den
Kantonen
umgesetzt werden sollte. Anpassungen im Sinne der Kantone sind noch notwendig. Deren
Anliegen sind
deshalb sorgfältig zu prüfen und wenn möglich zu berücksichtigen, um die Mehrheitsfähigkeit der
Vorlage sicherzustellen.
Der Bundesrat unterstützt daher den Vorschlag der SGK-N, dass sich der Kantonsbeitrag an die
Krankenversicherer an den tatsächlich entstandenen Kosten orientiert und nicht an dem
erwarteten
Risiko. Für den Bundesrat soll zudem eine einheitliche Finanzierung nur in Kraft treten können,
wenn die
Kantone auch die Möglichkeit haben, die Zulassung von ambulanten Leistungserbringern zu
regeln.
Er unterstützt ebenfalls in der SGK-N gestellte Minderheitsanträge: Der Kantonsbeitrag soll sich
an den
Nettokosten der erbrachten Leistungen (exkl. Franchise und Selbstbehalt) und nicht an den
Bruttokosten
orientieren; damit wird vermieden, dass die Kantone sich an Kosten beteiligen, welche die
Krankenversicherer nicht finanziert haben.
Des Weiteren steht der Bundesrat einem Einbezug der Pflegeleistungen zuhause und im
Pflegeheim in
eine einheitliche Finanzierung positiv gegenüber; allerdings müssen zuerst die dazu
notwendigen
Voraussetzungen geschaffen werden.
Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation
Tel: 058 462 95 05
media@bag.admin.ch
|