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Die Nationale Demenzstrategie 2014-2019 wird in eine Plattform überführt. Dies hat der «Dialog
Nationale Gesundheitspolitik» von Bund und Kantonen an seiner Sitzung vom 24. Oktober 2019
beschlossen. Zudem tauschten sich Bund und Kantone über Massnahmen bei der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung aus.
Die Nationale Demenzstrategie hat zum Ziel, die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und
ihrer Angehörigen zu verbessern. Sie läuft Ende dieses Jahres aus und bot den verschiedenen
Akteuren einen wichtigen, wegweisenden Rahmen für ihre Aktivitäten. Insgesamt wurden 18 Projekte
lanciert, wie zum Beispiel Qualitätsstandards für die Diagnostik, Sensibilisierungsmassnahmen für die
breite Bevölkerung, eine Demenzbox für die stationäre Langzeitpflege oder die medizin-ethischen
Richtlinien für die Betreuung und Behandlung von Menschen mit Demenz. Viele Kantone haben
inzwischen eine eigene Demenzstrategie entwickelt.
Um eine nachhaltige Wirkung der lancierten Projekte zu erzielen, soll ab 2020 eine Plattform
geschaffen werden. Dort wird der fachliche Austausch zwischen den nationalen Akteuren sowie den
kantonalen Behörden und den Gemeinden, das gemeinsame Erarbeiten von Massnahmen sowie deren
Verankerung in die Praxis ermöglicht. Die verschiedenen Aktivitäten im Bereich Demenz werden
somit koordiniert und für alle sichtbar.
Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Behandlungen
Krankenversicherer und Kantone sollen Behandlungen im ambulanten und stationären Bereich
einheitlich finanzieren. Dies sieht eine Vorlage der Kommission für soziale Sicherheit und
Gesundheit des Nationalrats vor. Der Bundesrat hat im August zum Entwurf der Kommission Stellung
genommen, und der Nationalrat hat ihm in der Herbstsession zugestimmt. Er befürwortet grundsätzlich
eine einheitliche Finanzierung. Gleichzeitig fordert er, dass die Anliegen der Kantone bei der Reform
noch stärker berücksichtigt werden. Über diese Forderung haben sich die Partner an der „Dialog"-
Sitzung weiter ausgetauscht.
Besprochen wurde an der «Dialog»-Sitzung auch die Zulassung von Leistungserbringern. Die
vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung stellt höhere Anforderungen an die Leistungserbringer im
ambulanten Bereich, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen
dürfen. Dies, um die die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungen zu erhöhen. Zudem stellt sie den
Kantonen ein dauerhaftes Instrument zur Verfügung, um eine Überversorgung im Gesundheitswesen zu
verhindern und damit das Kostenwachstum zu dämpfen. Schliesslich wurde über den Stand der Arbeiten
am elektronischen Patientendossiers und über die Aktivitäten in den Kantonen in diesem Bereich
informiert.
Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit
Tel. 058 462 95 05
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