Hauptseite    |    Über uns    |    Versicherungsarten    |    Kontakt    |    Sitemap
versicherungsvergleich versicherungsvergleich  
Vergleichen und Sparen!
Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Offerte an
  VERSICHERUNGEN
Insurance Plans
Krankenkasse
Insurance Plans
Lebensversicherung
Insurance Plans
Hausrat / Privathaftpflicht
Insurance Plans
Autoversicherung
Insurance Plans
Rechtsschutz
Insurance Plans
Direktofferten
   
  powered by
Help.ch
   
   
   
   
Coronavirus: Bundesrat verbietet Ansammlungen von mehr als fünf Personen

Der Bundesrat verstärkt die Massnahmen zum Abstandhalten, um eine Überlastung der Spitäler mit schweren Fällen von Coronavirus-Erkankungen zu verhindern. An seiner Sitzung vom 20. März 2020 hat er beschlossen, Ansammlungen von mehr als fünf Personen zu verbieten. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Ordnungsbusse rechnen. Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daranhalten, sollen geschlossen werden. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat noch weitergehende Massnahmen vermeiden. Als weitere Massnahme stellt der Bundesrat den Kantonen ein Kontingent des Zivilschutzes zur Verfügung.

Der Bundesrat fordert die Bevölkerung eindringlich auf, zu Hause zu bleiben, insbesondere 
Personen, die krank oder über 65 Jahre alt sind. Nach draussen gehen soll nur, wer zur Arbeit 
oder zum Arzt gehen sowie wer Lebensmittel einkaufen oder jemandem helfen muss. Damit 
sollen besonders gefährdete Personen geschützt und eine Überlastung der Intensivstationen in 
den Spitälern verhindert werden.

Weil diese Massnahme sowie das Abstand halten noch zu wenig konsequent befolgt werden, hat 
der Bundesrat beschlossen, Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum zu 
verbieten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen. Bei 
Versammlungen von unter fünf Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von 
mindestens zwei Metern einzuhalten. Die Polizei kann bei Nichteinhaltung eine Ordnungsbusse 
verhängen.

Um die Schliessung von Baustellen zu verhindern und die Angestellten besser zu schützen, 
verpflichtet der Bundesrat die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie, die 
Empfehlungen des Bundes betreffend Hygiene und Abstandhalten einzuhalten. 

Die Arbeitgeber sollen hierzu die Anzahl der anwesenden Personen auf Baustellen oder in 
Betrieben limitieren sowie die Organisation anpassen. Sie sind zudem ebenfalls verpflichtet, 
Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen in Pausenräumen und Kantinen zu 
verhindern. Die Kantone können einzelne Betriebe oder Baustellen bei Nicht-Einhaltung 
schliessen.

Der Bundesrat hat weitere Anpassungen an der entsprechenden COVID-19-Verordnung 
vorgenommen. Sie treten um Mitternacht in Kraft. Er hat das Verbot von Wahleingriffen in 
Spitälern präzisiert. Ausserdem dürfen Postanbieterinnen der Bevölkerung online bestellte 
Lebensmittel und Dinge des täglichen Gebrauchs neu an sieben Tagen pro Woche zustellen. 
Ausnahmebewilligungen für Sonntagsarbeit oder für Fahrten am Sonntag sind nicht nötig.

Bundesrat stellt Kontingent für Zivilschutz zur Verfügung
In den letzten Wochen wurden in verschiedenen Kantonen bereits Schutzdienstpflichtige im 
Rahmen der Corona-Krise aufgeboten und eingesetzt etwa für den Aufbau und Betrieb von 
Empfangsstellen bei Spitälern oder Hotlines für die Bevölkerung. 

Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bedarf für eine Unterstützung der zivilen Behörden, 
privater und öffentlicher Institutionen und Organisationen sowie der besonders betroffenen 
Bevölkerung aufgrund der aktuellen Lage in den nächsten Wochen in der ganzen Schweiz weiter 
zunehmen wird.

Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Kantonen ein Kontingent von maximal 850'000 
Diensttagen zur Verfügung zu stellen. Das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG sieht vor, 
dass der Bundesrat bei Katastrophen und Notlagen, welche mehrere Kantone oder die ganze 
Schweiz betreffen, Schutzdienstpflichtige aufbieten lassen kann. 

Das Kontingent ist in Abstimmung mit dem Assistenzdienst der Armee bis Ende Juni 2020 
befristet. Die Entscheidungen über den Einsatz und die konkreten Aufträge an den Zivilschutz, 
das Aufgebot der Schutzdienstpflichtigen in operativer Hinsicht und die Durchführung der 
Zivilschutzeinsätze bleiben weiterhin in der Kompetenz der Kantone. 

Der Bund wird die Kantone für die Einsätze mit einem Pauschalbetrag von 27.50 Franken pro 
geleisteten Diensttag entschädigen. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf maximal 23.4 
Millionen Franken.

Darüber hinaus ermöglicht der Beschluss des Bundesrates auch interkantonale Einsätze, 
beispielsweise in Regionen, die einen besonderen Bedarf an Unterstützung aufweisen und 
diesen nicht mit eigenen Mitteln bewältigen können.

Der Zivilschutz übernimmt Aufgaben in verschiedenen Bereichen: Insbesondere kann er das 
Gesundheitswesen und die Institutionen im Pflegebereich unterstützen, indem er beispielsweise 
bei der ambulanten Betreuung von Betagten und Pflegebedürftigen mithilft, Mahlzeiten verteilt 
oder Fahrdienste übernimmt. 

Des Weiteren übernimmt der Zivilschutz Pionieraufgaben und leistet Unterstützung im Bereich 
der Logistik und der Führung. Dazu zählen beispielsweise Transporte oder die Verpflegung von 
Einsatzkräften, der Aufbau und Betrieb von Empfangsstellen bei Spitälern, die Unterstützung der 
Krisenstäbe oder beim Betrieb von Hotlines. 

Über die Priorisierung der Aufgaben und Einsätze entscheiden die Kantone je nach Bedarf und 
Notwendigkeit.

Medienkontakt:

Kommunikation Bundesamt für Gesundheit (BAG)
info@bag.admin.ch
058 463 00 00

 
Anzeigen
Copyright 1996-2024 by HELP Media AG. All rights reserved.