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Bundesrat beschliesst weitere Massnahmen gegen steigende Gesundheitskosten

Bern, Der Bundesrat will die Prämienbelastung für die Menschen in der Schweiz dämpfen. An seiner Sitzung vom 19. August 2020 hat er ein zweites Massnahmenpaket beschlossen, mit dem er die medizinische Versorgung weiter verbessern und das Kostenwachstum im Gesundheitswesen bremsen will. Das Sparpotenzial beträgt rund eine Milliarde Franken. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. November 2020.

Mit dem vorliegenden zweiten Paket setzt der Bundesrat seinen Entscheid vom 20. Mai 2020 
um, einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien - Kostenbremse im 
Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» der Christlich-Demokratischen Volkspartei (CVP) 
vorzulegen.

Als zentrale Massnahme will der Bundesrat für die obligatorische Krankenpflegeversicherung 
(OKP; Grundversicherung) eine Zielvorgabe einführen. Dabei legen Bund und Kantone jährlich 
fest, wie stark die Kosten wachsen dürfen, zum Beispiel bei den stationären Spitalbehandlungen, 
den ambulanten Arztbehandlungen oder den Arzneimitteln. Sie beziehen dabei die wichtigsten 
Akteure mit ein. Die Akteure bestimmen in erster Linie, welche Massnahmen zu ergreifen sind, 
wenn die Vorgaben überschritten werden. Patientinnen und Patienten haben jedoch stets 
Zugang zu allen Leistungen der OKP. Heute fehlen systematische Überlegungen dazu, welches 
Kostenwachstum in den einzelnen Bereichen angemessen ist. Die Zielvorgabe erhöht die 
Transparenz, stärkt die Verantwortung und reduziert medizinisch unnötige Leistungen.

Die Zielvorgabe erfüllt auch die Anliegen der «Kostenbremse-Initiative» der CVP und zeigt 
zusätzlich auf, wie die vorgegebenen Wachstumsziele erreicht werden können, ohne dass eine 
Rationierung von medizinisch nötigen Leistungen stattfindet.

Koordination verbessern
Der Bundesrat will zudem mit drei Massnahmen die Koordination stärken, um unnötige 
Behandlungen zu vermeiden und damit die Qualität der Versorgung zu erhöhen. Alle Menschen 
in der Schweiz sollen eine Erstberatungsstelle wählen, an die sie sich bei gesundheitlichen 
Problemen zuerst wenden, zum Beispiel eine Hausärztin oder einen Hausarzt, eine HMO-Praxis 
oder ein telemedizinisches Zentrum. Diese beraten die Patientinnen und Patienten, behandeln 
sie selber oder weisen sie an spezialisierte Ärztinnen und Ärzte weiter. Modelle mit 
eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer wie das Hausarztmodell haben sich bewährt und 
sind heute breit akzeptiert.

Eine zweite Massnahme zur Stärkung der Versorgungsqualität sind Netzwerke zur koordinierten 
Versorgung. Darin schliessen sich Fachleute aus unterschiedlichen Gesundheitsberufen 
zusammen und bieten medizinische Betreuung aus einer Hand an. Davon profitieren 
insbesondere Patientinnen und Patienten mit mehreren chronischen Krankheiten wie Diabetes, 
Herzleiden und Arthrose. Sie werden über die gesamte Versorgungskette professionell begleitet. 
Heute führen zahlreiche Schnittstellen und unstrukturierte Einzelmassnahmen zu Mehraufwand 
und zu Fehlern in der Behandlung. Weiter ermöglichen auch koordinierte Programme mit der 
Beteiligung verschiedener Fachleute über den ganzen Behandlungsprozess eine verbesserte 
und effizientere Versorgung, zum Beispiel für einzelne chronische Krankheiten wie Diabetes oder 
für Präventionsprogramme gegen Darmkrebs. Der Bundesrat will die Voraussetzungen für die 
Kostenübernahme solcher Patientensteuerungsprogramme regeln.

Preismodelle bei Arzneimitteln
Der Bundesrat will schliesslich einen raschen und möglichst kostengünstigen Zugang zu 
innovativen, teuren Arzneimitteln sichern. Dazu soll die bereits bestehende Praxis von 
Vereinbarungen mit Pharmaunternehmen, sogenannte Preismodelle, auf Gesetzesstufe gefestigt 
werden. Dabei müssen Pharmaunternehmen einen Teil der Kosten an die Versicherer 
zurückerstatten. Es werden insbesondere Preismodelle mit Rückerstattungen auf den Preis, auf 
Umsatzvolumen oder aufgrund fehlender Wirkung festgelegt.

Das Paket umfasst noch weitere Massnahmen: die differenzierte Prüfung der Wirksamkeit, 
Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln, Analysen sowie Mittel- und 
Gegenständen, die Einführung von fairen Referenztarifen, um den Wettbewerb unter den 
Spitälern sicherzustellen sowie die Verpflichtung, Rechnungen elektronisch nach einheitlichen 
Standards zu übermitteln.

Eine Milliarde Franken Einsparungen
Das Sparpotenzial der Massnahmen beträgt rund eine Milliarde Franken. Dies entspricht rund 
drei Prämienprozenten. Den grössten Beitrag dazu leisten die Zielvorgabe und die Einführung 
einer Erstberatungsstelle. Aufgrund von Erfahrungen mit verschiedenen Versicherungsmodellen 
ist bei der Erstberatungsstelle mit Einsparungen von mehreren hundert Millionen Franken zu 
rechnen. Wie stark das Kostenwachstum effektiv gedämpft werden kann, hängt von der 
Umsetzung der Massnahmen ab.

Das Kostendämpfungsprogramm
Der Bundesrat hat im März 2018 ein Kostendämpfungsprogramm verabschiedet, das zwei 
Gesetzgebungspakete beinhaltet. Das erste Paket wird derzeit im Parlament diskutiert und 
beinhaltet unter anderem die Einführung eines Experimentierartikels, die Schaffung einer 
nationalen Tariforganisation und ein Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel. 
Das Sparpotenzial beträgt mehrere hundert Millionen Franken. Das zweite Paket ist bis am 19. 
November in der Vernehmlassung.

Der Bundesrat hat in den letzten Jahren bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, um den 
Anstieg der Gesundheitskosten zu dämpfen, etwa bei den Arzneimittelpreisen, dem Ärztetarif 
Tarmed oder der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). Auch dank diesen Massnahmen lag der 
Prämienanstieg in den letzten zwei Jahren unter dem Durchschnitt.

Medienkontakt:

Bundesamt für Gesundheit
Kommunikation
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch

 
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