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Bern, - Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative ab: «Maximal 10 % des Einkommens für die
Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)». Er stellt der Initiative einen indirekten
Gegenvorschlag entgegen, wonach der Kantonsbeitrag zu den Prämienverbilligungen an die
Bruttokosten im Gesundheitswesen geknüpft wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21.
Oktober 2020 die Vernehmlassung zu einer Änderung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG)
eröffnet.
Die Initiative verlangt, dass die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht mehr als
zehn Prozent des verfügbaren Einkommens betragen dürfen. Um das zu ermöglichen, soll die
individuelle Prämienverbilligung (IPV) zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund und der verbleibende
Betrag durch die Kantone finanziert werden. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die
Krankenkassenprämien eine bedeutende Belastung für das Budget der Haushalte darstellen. Er lehnt
die Initiative jedoch ab, da sie sich nur auf die Finanzierung der Hilfsgelder konzentriert und die
Kostendämpfung im Gesundheitswesen ausser Acht lässt. Um die Finanzierung der
Prämienverbilligungen zu verbessern, unterbreitet der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag,
wonach der Beitrag der Kantone an deren Gesundheitskosten geknüpft wird.
Die Kantone sind zur Entrichtung eines Mindestbeitrags verpflichtet
Die Prämienverbilligungen werden von Bund und Kantonen finanziert. Die Kantone sind gesetzlich
verpflichtet, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu
gewähren. 2019 erhielten mehr als 27 Prozent der Versicherten – das sind 2 Millionen Menschen –
solche Prämienverbilligungen. In den letzten Jahren haben manche Kantone ihren Beitrag gesenkt, was
zu grossen Unterschieden bei den gewährten Hilfsgeldern geführt hat. 2010 trugen die Kantone noch zu
50 Prozent zu den Prämienverbilligungen bei. Dieser Anteil belief sich 2019 nur noch auf 43 Prozent,
obwohl die mittlere Prämie der Krankenversicherung im selben Zeitraum um durchschnittlich 3,2 Prozent
pro Jahr gestiegen ist.
Der Gegenvorschlag des Bundesrates sieht vor, dass jeder Kanton einen an seine Bruttokosten
gekoppelten Mindestbeitrag entrichtet. Dieser Mindestbeitrag entspricht einem Prozentsatz der
kantonalen Bruttokosten. Zu deren Ermittlung werden die Krankenkassenprämien und die
Kostenbeteiligung der Versicherten des jeweiligen Kantons zusammengerechnet. Machen die von den
Versicherten eines Kantons entrichteten Prämien im Durchschnitt mehr als 14 Prozent ihres verfügbaren
Einkommens aus, muss der betreffende Kanton einen Beitrag von 7,5 Prozent der Bruttokosten leisten,
um die Prämien der Versicherten zu verbilligen. Wenn die Prämien im Durchschnitt nicht mehr als 10
Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen, beträgt der Mindestbeitrag nur 4 Prozent. Liegen sie
im Durchschnitt zwischen 10 und 14 Prozent, entspricht der Kantonsbeitrag 5 Prozent der Bruttokosten.
Mit dem Gegenvorschlag müssten die Kantone mit höheren Gesundheitskosten und stärkerer
Prämienbelastung der Haushalte insgesamt mehr zahlen als die Kantone mit tieferen Kosten. Damit
bestünde für die Kantone ein Anreiz, den Kostenanstieg im Gesundheitswesen einzudämmen. Der
Bundesbeitrag bliebe hingegen unverändert bei 7,5 Prozent der Bruttokosten.
Kein Anreiz zum Sparen
Der Bundesrat kritisiert an der Initiative, dass hauptsächlich der Bund zur Finanzierung der
Prämienverbilligungen beitragen soll, obwohl die Gesundheitskosten stark von kantonalen Beschlüssen
beeinflusst werden. Das gilt beispielsweise für die Spitalplanung oder die Tarife bestimmter
Gesundheitsfachpersonen. In diesem Sinne schafft die Initiative keinen ausreichenden Anreiz zur
Kostendämpfung im Gesundheitswesen.
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