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Bern - Die Ausstellung von Covidcodes wird stark erleichtert und beschleunigt. Diese Codes können von
positiv getesteten Personen in die SwissCovid App eingegeben werden, um andere Nutzer der App über
eine mögliche Ansteckung zu informieren. Bisher konnten Covidcodes einzig von den kantonsärztlichen
Diensten, sowie behandelnden Ärztinnen und Ärzte generiert werden. Neu können auch Laboratorien,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infoline, Testzentren sowie Apotheken solche Codes ausstellen. Der
Bundesrat hat an der Sitzung vom 18. November 2020 einer entsprechenden Änderung der Verordnung
zugestimmt. Darin wird auch die Grundlage für einen vollautomatisierten Prozess rund um den
Covidcode geschaffen. Der Datenschutz ist dabei weiterhin gewährleistet.
Das Unterbrechen der Infektionsketten durch Isolation von positiv getesteten Personen und die
Verordnung einer Quarantäne für deren enge Kontakte sind wichtige Massnahmen zur Bewältigung der
Covid-19-Epidemie. Dies geschieht im Rahmen des so genannten Contact Tracings. Mit dem Proximity-
Tracing-System (PT-System) der SwissCovid App wird das Contact Tracing unterstützt. App-User mit
einem positiven Testresultat, lösen mit der Eingabe des Covidcodes in die App eine anonyme Mitteilung
an alle Nutzerinnen und Nutzer aus, die einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt waren. Damit die
Covidocdes so schnell wie möglich zu den positiv getesteten Nutzerinnen und Nutzer der SwissCovid
App gelangen, erhalten neu weitere Personengruppen Zugriff auf das Codeverwaltungssystem zur
Erstellung von Covidcodes. Der Datenschutz geniesst weiterhin höchste Priorität und bleibt
gewährleistet.
Ziel der Verordnungsänderung
Mit der Änderung der Verordnung über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus Sars-CoV-2
werden die Kantonsärztinnen und Kantonsärzte entlastet, indem weitere Personengruppen auf das
Codeverwaltungssystem zugelassen sind und auch die maschinelle Codegenerierung möglich wird. Die
Änderungen sollen primär dazu beitragen, die Abläufe bei der Vergabe der Covidcodes zu
beschleunigen, so das nur wenig Zeit zwischen dem Erhalt des positiven Testergebnisses und der
Warnung der anderen Nutzerinnen und Nutzer der SwissCovid App vergeht.
Berechtigungserweiterung zur Covidcode-Generierung
Die Covidcode-Generierung ist gemäss der angepassten Verordnung zusätzlich durch Laboratorien,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infoline, Testzentren sowie Apotheken möglich. Weil die
Laboratorien am frühesten über das positive Testergebnis Bescheid wissen, kann die Generierung von
Covidcodes durch die Laboratorien einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung des Prozesses und
damit zur Steigerung der Wirksamkeit der SwissCovid App leisten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von Testzentren führen die Tests durch und teilen bei Nutzung von Schnelltests der betroffenen Person
das positive Resultat mit. Dabei können sie dieser Person neu einen Covidcode direkt mitgeben.
Dasselbe gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Apotheken, die ebenfalls Schnelltests durchführen.
Eine weitere Entlastung der kantonsärztlichen Dienste, wird dadurch geschaffen, dass Mitarbeitende der
Infoline einen Zugriff auf das Codeverwaltungssystem haben.
Automatisierung des Covidcode-Prozesses
Um die einfachere und vor allem schnellere Generierung der Covidcodes zu gewährleisten, können neu
Covidcodes automatisch generiert und an die positiv getesteten Nutzerinnen und Nutzer der SwissCovid
App herausgegeben werden. Diese automatisierte Auslösung der Generierung ist grundsätzlich allen
Gesundheitseinrichtungen resp. deren Fachpersonen, die Zugriff auf das Codeverwaltungssystem
haben, möglich. Um eine maschinelle Generierung von Covidcodes zu ermöglichen, braucht es eine
Schnittstelle zwischen dem Codeverwaltungssystem und dem System der jeweiligen
Gesundheitseinrichtung.
Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit BAG
Infoline Coronavirus: +41 58 463 00 00
media@bag.admin.ch
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