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Bundesamt für Gesundheit - Coronavirus: Code der SwissCovid App kann einfacher und rascher ausgestellt werden

Bern - Die Ausstellung von Covidcodes wird stark erleichtert und beschleunigt. Diese Codes können von positiv getesteten Personen in die SwissCovid App eingegeben werden, um andere Nutzer der App über eine mögliche Ansteckung zu informieren. Bisher konnten Covidcodes einzig von den kantonsärztlichen Diensten, sowie behandelnden Ärztinnen und Ärzte generiert werden. Neu können auch Laboratorien, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infoline, Testzentren sowie Apotheken solche Codes ausstellen. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 18. November 2020 einer entsprechenden Änderung der Verordnung zugestimmt. Darin wird auch die Grundlage für einen vollautomatisierten Prozess rund um den Covidcode geschaffen. Der Datenschutz ist dabei weiterhin gewährleistet.

Das Unterbrechen der Infektionsketten durch Isolation von positiv getesteten Personen und die 
Verordnung einer Quarantäne für deren enge Kontakte sind wichtige Massnahmen zur Bewältigung der 
Covid-19-Epidemie. Dies geschieht im Rahmen des so genannten Contact Tracings. Mit dem Proximity-
Tracing-System (PT-System) der SwissCovid App wird das Contact Tracing unterstützt. App-User mit 
einem positiven Testresultat, lösen mit der Eingabe des Covidcodes in die App eine anonyme Mitteilung 
an alle Nutzerinnen und Nutzer aus, die einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt waren. Damit die 
Covidocdes so schnell wie möglich zu den positiv getesteten Nutzerinnen und Nutzer der SwissCovid 
App gelangen, erhalten neu weitere Personengruppen Zugriff auf das Codeverwaltungssystem zur 
Erstellung von Covidcodes. Der Datenschutz geniesst weiterhin höchste Priorität und bleibt 
gewährleistet.

Ziel der Verordnungsänderung
Mit der Änderung der Verordnung über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus Sars-CoV-2 
werden die Kantonsärztinnen und Kantonsärzte entlastet, indem weitere Personengruppen auf das 
Codeverwaltungssystem zugelassen sind und auch die maschinelle Codegenerierung möglich wird. Die 
Änderungen sollen primär dazu beitragen, die Abläufe bei der Vergabe der Covidcodes zu 
beschleunigen, so das nur wenig Zeit zwischen dem Erhalt des positiven Testergebnisses und der 
Warnung der anderen Nutzerinnen und Nutzer der SwissCovid App vergeht.

Berechtigungserweiterung zur Covidcode-Generierung
Die Covidcode-Generierung ist gemäss der angepassten Verordnung zusätzlich durch Laboratorien, 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infoline, Testzentren sowie Apotheken möglich. Weil die 
Laboratorien am frühesten über das positive Testergebnis Bescheid wissen, kann die Generierung von 
Covidcodes durch die Laboratorien einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung des Prozesses und 
damit zur Steigerung der Wirksamkeit der SwissCovid App leisten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
von Testzentren führen die Tests durch und teilen bei Nutzung von Schnelltests der betroffenen Person 
das positive Resultat mit. Dabei können sie dieser Person neu einen Covidcode direkt mitgeben. 
Dasselbe gilt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Apotheken, die ebenfalls Schnelltests durchführen. 
Eine weitere Entlastung der kantonsärztlichen Dienste, wird dadurch geschaffen, dass Mitarbeitende der 
Infoline einen Zugriff auf das Codeverwaltungssystem haben.

Automatisierung des Covidcode-Prozesses
Um die einfachere und vor allem schnellere Generierung der Covidcodes zu gewährleisten, können neu 
Covidcodes automatisch generiert und an die positiv getesteten Nutzerinnen und Nutzer der SwissCovid 
App herausgegeben werden. Diese automatisierte Auslösung der Generierung ist grundsätzlich allen 
Gesundheitseinrichtungen resp. deren Fachpersonen, die Zugriff auf das Codeverwaltungssystem 
haben, möglich. Um eine maschinelle Generierung von Covidcodes zu ermöglichen, braucht es eine 
Schnittstelle zwischen dem Codeverwaltungssystem und dem System der jeweiligen 
Gesundheitseinrichtung.

Medienkontakt:

Bundesamt für Gesundheit BAG
Infoline Coronavirus: +41 58 463 00 00
media@bag.admin.ch

 
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