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BAG: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen sollen bis Ende Februar geschlossen bleiben

Bern - Die Lage der Corona-Epidemie bleibt angespannt. Der Bundesrat plant deshalb, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Er hat dazu am 6. Januar 2021 an einer ausserordentlichen Sitzung eine Aussprache geführt und wird nach Konsultation der Kantone am 13. Januar definitiv entscheiden. Gleichzeitig wird er den Kantonen auch eine Reihe von möglichen Verschärfungen zur Konsultation vorlegen. Der Bundesrat hat zudem die Ausnahmeregel für Kantone mit günstiger Entwicklung aufgehoben; Restaurants sowie Kultur, Sport- und Freizeitbetriebe müssen ab dem 9. Januar in der ganzen Schweiz geschlossen bleiben.

Die Infektionszahlen spiegeln die epidemiologische Lage derzeit nur ungenügend wieder. Zwar sind die 
Fallzahlen in den letzten Tagen etwas gesunken, es wurden aber auch deutlich weniger Tests 
durchgeführt. Ein erneuter Anstieg der Fallzahlen nach den Feiertagen ist nicht ausgeschlossen. 
Ausserdem erhöht auch das Auftreten der neuen, leichter übertragbaren Virusvarianten die 
Wahrscheinlichkeit eines Wiederanstiegs. Die epidemiologische Lage bleibt angespannt: Die Zahl der 
Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals ist nach 
wie vor sehr hoch.

Verlängerung um fünf Wochen vorgeschlagen
Bereits heute ist absehbar, dass die Fallzahlen in den nächsten Wochen nicht deutlich und nachhaltig 
sinken werden. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass die am 18. Dezember 2020 
beschlossenen Massnahmen über den 22. Januar 2021 hinaus aufrechterhalten bleiben müssen. Er 
schlägt vor, die Schliessung der Restaurants sowie der Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen um fünf 
Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Damit soll für die betroffenen Betriebe und Mitarbeitenden 
Planungssicherheit geschaffen werden. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner 
Sitzung vom 13. Januar definitiv über die Verlängerung und deren Dauer entscheiden. Ebenfalls am 13. 
Januar wird der Bundesrat über weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen 
entscheiden.

Verschärfung der Massnahmen in Konsultation bei den Kantonen
Der Bundesrat wird zugleich auch mögliche Massnahmenverschärfungen bei den Kantonen in 
Konsultation gegeben, damit er, wenn nötig, rasch reagieren kann. Die Verschärfungen betreffen die 
Verpflichtung zu Home-Office, die Schliessung von Läden, die weitere Einschränkung von 
Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen, der erhöhte Schutz besonders gefährdeter 
Personen sowie weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz. Gleichzeitig sollen die Kantone sich 
überlegen, welche Massnahmen in den obligatorischen Schulen getroffen werden könnten, falls 
zusätzliche Massnahmen unumgänglich werden sollten.

Die gleichen Regeln in der ganzen Schweiz
Der Bundesrat hat heute zudem beschlossen, dass in der ganzen Schweiz dieselben Basisregeln gelten 
sollen. Den Kantonen soll es nicht mehr möglich sein, bei günstiger epidemiologischer Lage die 
Schliessungen zu lockern. Damit will der Bundesrat Einkaufs- und Gastrotourismus zwischen den 
Kantonen verhindern und die Akzeptanz der Massnahmen stärken. Er hat die Covid-19-Verordnung 
besondere Lage entsprechend angepasst. Sie tritt am Samstag, 9. Januar in Kraft.

Medienkontakt:

Bundesamt für Gesundheit, Medien und Kommunikation
Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Infoline Covid-19-Impfung +41 58 377 88 92

 
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