|
Bern - Die Lage der Corona-Epidemie bleibt angespannt. Der Bundesrat plant deshalb, die
Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern.
Er hat dazu am 6. Januar 2021 an einer ausserordentlichen Sitzung eine Aussprache geführt und wird
nach Konsultation der Kantone am 13. Januar definitiv entscheiden. Gleichzeitig wird er den Kantonen
auch eine Reihe von möglichen Verschärfungen zur Konsultation vorlegen. Der Bundesrat hat zudem
die Ausnahmeregel für Kantone mit günstiger Entwicklung aufgehoben; Restaurants sowie Kultur, Sport-
und Freizeitbetriebe müssen ab dem 9. Januar in der ganzen Schweiz geschlossen bleiben.
Die Infektionszahlen spiegeln die epidemiologische Lage derzeit nur ungenügend wieder. Zwar sind die
Fallzahlen in den letzten Tagen etwas gesunken, es wurden aber auch deutlich weniger Tests
durchgeführt. Ein erneuter Anstieg der Fallzahlen nach den Feiertagen ist nicht ausgeschlossen.
Ausserdem erhöht auch das Auftreten der neuen, leichter übertragbaren Virusvarianten die
Wahrscheinlichkeit eines Wiederanstiegs. Die epidemiologische Lage bleibt angespannt: Die Zahl der
Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals ist nach
wie vor sehr hoch.
Verlängerung um fünf Wochen vorgeschlagen
Bereits heute ist absehbar, dass die Fallzahlen in den nächsten Wochen nicht deutlich und nachhaltig
sinken werden. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass die am 18. Dezember 2020
beschlossenen Massnahmen über den 22. Januar 2021 hinaus aufrechterhalten bleiben müssen. Er
schlägt vor, die Schliessung der Restaurants sowie der Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen um fünf
Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Damit soll für die betroffenen Betriebe und Mitarbeitenden
Planungssicherheit geschaffen werden. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner
Sitzung vom 13. Januar definitiv über die Verlängerung und deren Dauer entscheiden. Ebenfalls am 13.
Januar wird der Bundesrat über weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
entscheiden.
Verschärfung der Massnahmen in Konsultation bei den Kantonen
Der Bundesrat wird zugleich auch mögliche Massnahmenverschärfungen bei den Kantonen in
Konsultation gegeben, damit er, wenn nötig, rasch reagieren kann. Die Verschärfungen betreffen die
Verpflichtung zu Home-Office, die Schliessung von Läden, die weitere Einschränkung von
Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen, der erhöhte Schutz besonders gefährdeter
Personen sowie weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz. Gleichzeitig sollen die Kantone sich
überlegen, welche Massnahmen in den obligatorischen Schulen getroffen werden könnten, falls
zusätzliche Massnahmen unumgänglich werden sollten.
Die gleichen Regeln in der ganzen Schweiz
Der Bundesrat hat heute zudem beschlossen, dass in der ganzen Schweiz dieselben Basisregeln gelten
sollen. Den Kantonen soll es nicht mehr möglich sein, bei günstiger epidemiologischer Lage die
Schliessungen zu lockern. Damit will der Bundesrat Einkaufs- und Gastrotourismus zwischen den
Kantonen verhindern und die Akzeptanz der Massnahmen stärken. Er hat die Covid-19-Verordnung
besondere Lage entsprechend angepasst. Sie tritt am Samstag, 9. Januar in Kraft.
Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit, Medien und Kommunikation
Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Infoline Covid-19-Impfung +41 58 377 88 92
|