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Bundesamt für Gesundheit: Bundesrat plant ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab 1. März

Bern - Die Zahl der Neuansteckungen, ist in den letzten Wochen weiter gesunken. Die epidemiologische Lage bleibt aber wegen den neuen, ansteckenderen Virusvarianten fragil. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung die Situation analysiert. Er schlägt eine vorsichtige, schrittweise Öffnung vor, um dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum zu geben. Gleichzeitig soll eine dritte Erkrankungswelle möglichst verhindert werden. In einem ersten Schritt sollen nur Aktivitäten mit geringem Infektionsrisiko wieder zugelassen werden. Ab dem 1. März sollen Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen können, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport-und Freizeitanlagen. Im Freien sollen private Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt sein. Zudem sollen Jugendliche bis 18 Jahre wieder den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten nachgehen können. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone am 24. Februar definitiv über den ersten Öffnungsschritt entscheiden.

Die Zahl der Neuansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle ist in den letzten Wochen weiter 
gesunken. Damit hat auch der Druck auf das Gesundheitssystem abgenommen. Die epidemiologische 
Lage bleibt aber unsicher, da sich die neuen Virusvarianten weiter in der Schweiz ausbreiten; ihr Anteil 
an den Neuansteckungen verdoppelt sich laut der COVID-19 Science Task Force im Moment rund alle 
10 bis 14 Tage. Gemäss deren Berechnungen dürfte sich in den nächsten Wochen die Reduktion der 
Fallzahlen verlangsamen. Auch ein Wiederanstieg der Ansteckungen ist nicht ausgeschlossen. Die 
Anzahl der geimpften Personen in der Schweiz ist noch zu gering, um die epidemiologische Situation zu 
beeinflussen.

Öffnungsstrategie: Risikobasiert und schrittweise
Der Bundesrat schlägt eine vorsichtige, schrittweise Öffnung ab dem 1. März vor. Als erstes sollen 
Aktivitäten mit geringem Übertragungsrisiko ermöglicht werden. Bei günstiger Entwicklung und höherer 
Durchimpfungsrate sollen daraufhin sukzessive weitere Aktivitäten zugelassen werden. Die weiteren 
Öffnungsschritte folgen im Abstand von jeweils einem Monat, wenn es die epidemiologische Lage 
erlaubt. Damit bleibt zwischen den Schritten genügend Zeit, um die Entwicklung zu beobachten.

Mit diesem vorsichtigen Vorgehen will der Bundesrat eine schrittweise Normalisierung des 
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens ermöglichen und gleichzeitig eine dritte Erkrankungswelle 
möglichst vermeiden.

So wird das Risiko beurteilt
Die Öffnungsschritte sollen national einheitlich aufgrund einfacher Prinzipien erfolgen. Ausschlaggebend 
für eine frühe Öffnung ist zum einen, ob bei einer bestimmten Aktivität eine Maske getragen werden 
kann und Abstandhalten möglich ist. Zum anderen zählen situationsspezifische Aspekte wie die Anzahl 
der Personen sowie ob eine Aktivität drinnen oder draussen stattfindet und wie stark man sich dabei 
bewegt. Der Bundesrat berücksichtigt aber auch, welche Massnahmen aus gesellschaftlicher oder 
wirtschaftlicher Perspektive besonders belastend sind, etwa für junge Menschen.

Erster Öffnungsschritt: Läden, Museen, Zoos
In einem ersten Öffnungsschritt sollen ab 1. März alle Läden wieder öffnen können. Die Anzahl der 
Kundinnen und Kunden muss beschränkt werden. Die Kapazitätsbegrenzungen gelten auch für 
Einkaufszentren als Ganzes.

Ebenfalls sollen Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken wieder öffnen können. Zudem 
sollen Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich wieder zugänglich sein, namentlich 
Zoos, Botanische Gärten und Erlebnisparks. An all diesen Orten gelten Maskenpflicht, Abstandhalten 
und Kapazitätsbegrenzungen. Ebenso können Sportanlagen wie Kunsteisbahnen, Tennis- und 
Fussballplätze oder Leichtathletikstadien wieder öffnen. Hier gelten neben Kapazitätsbeschränkungen 
Maskentragpflicht oder Abstandhalten, erlaubt sind jeweils nur Gruppen von maximal fünf Personen; 
Wettkämpfe und Veranstaltungen sind im Erwachsenen-Breitensport nicht erlaubt.

Im Freien sollen schliesslich private Veranstaltungen mit maximal 15 Personen wieder möglich sein.

Mehr Möglichkeiten für Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche sind die Corona-bedingten Einschränkungen besonders einschneidend. Die 
psychische Belastung hat in dieser Alterskategorie stark zugenommen. Für Kinder und Jugendliche bis 
16 Jahre gelten bereits heute im Sport- und Kulturbereich gewisse Erleichterungen. Der Bundesrat 
möchte die Altersgrenze nun auf 18 Jahre anheben und die erlaubten Sport- und Kulturangebote 
ausweiten. Zudem sollen Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder zugänglich sein.

Zweiter Öffnungsschritt vor Ostern
Am 1. April soll ein zweiter Öffnungsschritt erfolgen. Vorgesehen wären zum Beispiel, Kultur- und 
Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in 
Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen. Voraussetzung dafür ist, dass die 
epidemiologische Lage dies zulässt. Bei seinem Öffnungsentscheid orientiert sich der Bundesrat an 
Richtwerten: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-
Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 
liegen, und die 14-Tages-Inzidenz am 24. März soll nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. 
Diese Richtwerte sind kein Automatismus. Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid die Kombination 
dieser Richtwerte beurteilen.

Konsultation der Kantone
Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 24. Februar über den ersten 
Öffnungsschritt und das weitere Vorgehen entscheiden. Alle übrigen Massnahmen, die der Bundesrat 
am 18. Dezember 2020 und 13. Januar 2021 beschlossen hat, sollen um einen Monat bis Ende März 
verlängert werden.

Einreiseregeln für Kinder präzisiert
Der Bundesrat hat im Weiteren die seit dem 8. Februar 2021 geltenden Einreisebestimmungen präzisiert 
und die Verordnung angepasst. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht bei der Einreise 
ausgenommen. Zudem müssen Personen, die sich aus geschäftlichen Gründen nur kurz in der Schweiz 
aufhalten, wie zum Beispiel Lastwagenfahrende, kein Einreiseformular ausfüllen. Neben PCR-Tests sind 
neu auch Antigenschnelltest als Testnachweis für die Einreise zugelassen.

Medienkontakt:

Bundesamt für Gesundheit, Kommunikation
Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Infoline Covid-19-Impfung +41 58 377 88 92

 
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