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Ab Montag, 1. März 2021, können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen, ebenso
die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten. Im Freien sind
Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen
wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und
kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Februar
2021 nach Konsultation der Kantone entschieden. Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März
erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.
Mit der vorsichtigen, schrittweisen Öffnung will der Bundesrat dem gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Leben wieder mehr Raum geben, auch wenn die epidemiologische Lage wegen den
neuen, ansteckenderen Virusvarianten weiterhin fragil ist. Der erste Öffnungsschritt ab dem 1. März
beinhaltet im Wesentlichen Aktivitäten, bei welchen Maske und Abstand gewährleistet werden können,
nur wenig Personen zusammenkommen und die Kontakte im Freien erfolgen. Neben dem
Übertragungsrisiko hat der Bundesrat auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.
Öffnungen: Läden, Museen, Zoos, Sportanlagen, maximal 15 Personen draussen
Alle Läden können wieder öffnen, die Anzahl der Kundinnen und Kunden wird allerdings beschränkt.
Auch Museen sowie Lesesäle von Archiven und Bibliotheken können wieder öffnen. Die Aussenbereiche
von Zoos, botanische Gärten und Freizeitanlagen sind wieder zugänglich - mit Maske und Abstand
sowie begrenzter Kapazität. Ebenfalls wieder zugänglich sind Sportanlagen im Freien wie
Kunsteisbahnen, Tennis- und Fussballplätze oder Leichtathletikstadien - mit Maske oder Abstand sowie
begrenzter Kapazität. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport sowie Veranstaltungen bleiben
verboten. Im Freien sind Menschenansammlungen und Treffen im Familien- und Freundeskreis mit
maximal 15 Personen erlaubt.
Bis 20 Jahre: uneingeschränkt Sport und Kultur ohne Publikum
Der Bundesrat erweitert die möglichen Aktivitäten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Er hebt zum einen die Altersgrenze für Erleichterungen im Sport und in der Kultur von 16 auf 20 Jahre
(Jahrgang 2001) an. Zum anderen sind neu auch Wettkämpfe in allen Sportarten sowie Konzerte ohne
Publikum wieder erlaubt. Kinder- und Jugendchören ist das Singen wieder gestattet. Ausserdem sind
Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit wie Jugendtreffs wieder zugänglich.
Konsultation: Gewisse Anliegen der Kantone aufgenommen
Die Kantone unterstützen die risikobasierte Öffnungsstrategie des Bundesrats und begrüssen
grundsätzlich die vorgeschlagenen Öffnungen. Der Bundesrat hat bei seinem Entscheid gewisse
Anliegen der Kantone und weiterer Akteure berücksichtigt, etwa beim Zeitpunkt des zweiten
Öffnungsschrittes, bei den Erleichterungen für junge Erwachsene oder den Menschenansammlungen im
Freien. Der Bundesrat verzichtet angesichts der fragilen epidemiologischen Lage hingegen auf eine
Öffnung der Restaurantterrassen bereits ab dem 1. März, wie es eine knappe Mehrheit der Kantone
gefordert hat.
Richtwerte für Öffnungsschritt am 22. März
Der nächste Öffnungsschritt soll am 22. März erfolgen, mit der Konsultation der Kantone ab dem 12.
März und dem Entscheid des Bundesrats am 19. März. Dabei geht es unter anderem um Kultur- und
Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen, Homeoffice-Pflicht, Sport in Innenräumen
und die Öffnung von Restaurantterrassen. Für die Beurteilung des nächsten Öffnungsschrittes hat der
Bundesrat Richtwerte festgelegt: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der
Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 250 belegten Betten und die durchschnittliche
Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen. Zudem soll die 14-Tages-Inzidenz am 17. März
nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März.
Der Bundesrat wird bei seinem Entscheid eine Gesamtbeurteilung dieser Richtwerte vornehmen. Sollte
sich die epidemische Situation in den nächsten Wochen positiv entwickeln, wird er für den 22. März auch
die Öffnung der Innenbereiche der Restaurants und anderen Tätigkeiten in Innenräumen sowie den
Präsenzunterricht an Hochschulen ins Auge fassen.
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Bundesamt für Gesundheit,
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