|
Bern - Der Bundesrat will mit einer massiven Ausweitung des Testens die Öffnungsschritte begleiten.
Damit mehr getestet wird, schlägt er vor, dass der Bund die Kosten sämtlicher Tests übernimmt. Um die
Prävention und Früherkennung von Corona-Ausbrüchen zu verbessern, sollen Unternehmen und
Schulen wiederholt Tests durchführen. Unternehmen, die häufig testen, können von der
Quarantänepflicht für Kontaktpersonen befreit werden. Zudem will der Bundesrat jeder Person fünf
Selbsttests pro Monat gratis abgeben, sobald verlässliche Tests zur Verfügung stehen. Damit alle
Personen sich sofort testen lassen können, werden alle Tests in Apotheken oder Testzentren kostenlos
sein, auch für Personen ohne Symptome. Die Kosten für diese Ausweitung werden auf über eine
Milliarde Franken geschätzt. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone am 12. März definitiv
entscheiden.
Um Infektionsketten gezielt zu unterbrechen, muss rasch identifiziert werden können, wer das Virus in
sich trägt. Das Testen ist deshalb ein zentraler Bestandteil der Pandemiebekämpfung. Nachdem nun die
Test- und Laborkapazitäten verfügbar sind und bald auch Selbsttests genutzt werden können, will der
Bundesrat das Testen mit kostenlosen Tests für alle massiv ausweiten. Damit soll die schrittweise
Öffnung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens unterstützt werden. Weil die ansteckenderen
Virusvarianten sich immer stärker ausbreiten, muss die Prävention und Früherkennung von lokalen
Ausbrüchen verstärkt werden.
Kostenloses Testen ab dem 15. März vorgesehen
Der Bundesrat hat die Teststrategie mehrmals ausgeweitet. Heute finanziert der Bund nicht nur die Tests
von Personen mit Symptomen, sondern auch Tests von symptomlosen Personen in Altersheimen und
Schulen sowie zur Bekämpfung von lokalen Ausbrüchen. Neu soll der Bund ab dem 15. März die Kosten
sämtlicher Tests übernehmen.
Wiederholte Tests in Unternehmen und an Schulen
Die mobile Bevölkerung in Unternehmen und Schulen soll wiederholt mittels gepoolten Speichel-Proben
getestet werden. Bei dieser Testform werden die Proben der Testpersonen nicht einzeln, sondern in einer
einzigen Sammelprobe analysiert. Damit kann der Material- und Zeitaufwand stark reduziert werden. Die
wiederholte Testung in Betrieben ist kein Ersatz für Schutzkonzepte, sondern dient als zusätzlicher
Schutz. Die Teilnahme ist freiwillig. Die Kantone sollen Unternehmen, die häufig testen, von der
Quarantänepflicht für Kontaktpersonen befreien können.
Selbsttests für alle
Der Erfolg der Pandemiebekämpfung beruht seit Beginn auch auf der Eigenverantwortung der
Bevölkerung. Der Bundesrat will auch den Zugang zu Selbsttests erleichtern. Alle Personen sollen sich
regelmässig testen können, auch wenn sie keine Symptome haben. Jede Person soll monatlich fünf
Selbsttests beziehen können. Weil für die Anwendung von Selbsttests bei Personen ohne Symptome
noch nicht genügend Informationen vorliegen, hat das Bundesamt für Gesundheit noch keine derartigen
Tests genehmigt. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, dass der Bund auch die Kosten für alle
Schnelltests in Apotheken und Testzentren übernimmt. Diese Regel gilt auch für Grenzgängerinnen und
Grenzgänger.
Ausweitung der Teststrategie mit Risiken verbunden
Die Ausweitung der Teststrategie ist mit gewissen Risiken verbunden, denn jedes Testresultat ist nur eine
Momentaufnahme. Ausserdem sind Selbsttests deutlich weniger verlässlich als PCR-Tests. Ein negativer
Test darf nicht zu falscher Sicherheit und unvernünftigem Verhalten führen. Das Tragen einer Maske und
das Abstandhalten werden weiterhin nötig sein. Wichtig ist zudem, dass Personen mit einem positiven
Schnelltest oder Selbsttest einen PCR-Test machen und sich sofort in Isolation begeben. Noch offen ist,
ob ein negatives Testresultat als Voraussetzung für die Teilnahme an gewissen Veranstaltungen oder
den Zugang zu gewissen Bereichen definiert werden darf.
Kosten von schätzungsweise eine Milliarde Franken
Die Kosten für die Ausweitung der Teststrategie belaufen sich für das Jahr 2021 auf schätzungsweise
über eine Milliarde Franken. Grundlage bildet das Covid-19-Gesetz, das bis Ende Jahr befristet ist.
Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit
Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Infoline Covid-19-Impfung +41 58 377 88 92
|