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Bern - Wie sich die Epidemie entwickeln wird, ist derzeit unklar. Seit einigen Tagen steigen
die Fallzahlen wieder an, ähnlich wie in verschiedenen Nachbarländern. Vieles deutet auf eine dritte
Welle hin. Wie am 24. Februar ankündigt hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. März 2021
entschieden, einen zweiten Öffnungsschritt in Konsultation zu schicken. Wenn es die epidemiologische
Lage erlaubt, sollen ab dem 22. März mit Einschränkungen unter anderem wieder Veranstaltungen mit
Publikum, Treffen zu Hause mit zehn Personen sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten in Gruppen
möglich sein. Restaurants sollen ihre Terrassen wieder öffnen können. Wann und in welcher Form der
zweite Öffnungsschritt erfolgen kann, ist aber noch offen. Der Bundesrat entscheidet an seiner Sitzung
vom 19. März über das weitere Vorgehen. Er hat zudem definitiv beschlossen, dass der Bund die Kosten
aller Schnelltests übernimmt, auch von allen asymptomatischen Personen.
Die aktuelle epidemiologische Situation ist weiterhin sehr fragil und die weitere Entwicklung der
Epidemie unklar. Die Schweiz steht möglicherweise vor einer dritten Erkrankungswelle. Davon ist
auszugehen, auch wenn die Auswirkungen des ersten Öffnungsschritts vom 1. März noch nicht
abgeschätzt werden können. Für den Bundesrat ist deshalb derzeit offen, ob die epidemiologische Lage
einen zweiten Öffnungsschritt am 22. März zulässt. Die nächsten Tage dürften Klarheit über die weitere
Entwicklung bringen. Der Bundesrat orientiert sich bei seinem Entscheid an Richtwerten. Derzeit werden
drei der vier Richtwerte überschritten. Wann und in welcher Form allenfalls ein dritter Öffnungsschritt
erfolgen kann, hat der Bundesrat angesichts der fragilen epidemiologischen Lage noch nicht festgelegt.
Veranstaltungen mit Publikum: draussen mit 150, drinnen mit 50 Personen
Wie angekündigt schickt der Bundesrat seinen Vorschlag für einen zweiten Öffnungsschritt bei den
Kantonen in Konsultation. Neu sollen Veranstaltungen mit Publikum mit Einschränkungen wieder
möglich sein. Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 150 Personen
draussen - etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte - und 50 Personen drinnen - etwa für Kinos,
Theater oder Konzerte. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des
Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den
Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten oder ein Sitz
freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.
Andere Veranstaltungen: maximal 15 Personen
Mit dem zweiten Öffnungsschritt sind neben den bereits zulässigen privaten Veranstaltungen und den
sportlichen und kulturellen Aktivitäten auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt. Dies
betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere
Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich.
Private Treffen zu Hause mit 10 Personen
Bei Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen wird die Zahl der erlaubten Personen von 5
auf 10 Personen erhöht. Es wird empfohlen, private Treffen weiterhin auf Personen aus wenigen
Haushalten zu beschränken. Für private Treffen draussen gilt bereits heute eine Beschränkung auf 15
Personen.
Restaurantterrassen wieder offen.
Restaurants und Bars sollen ihre Terrassen wieder öffnen. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur
während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von
sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand
von 1,5 Meter eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale
bleiben weiterhin geschlossen. Die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobetriebe wird fortgeführt und
ist nicht abhängig davon, ob die Terrassen geöffnet werden können.
Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe
Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen analog zu Läden und Museen wieder
öffnen können. Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In
Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Der
Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.
Sport und Kultur: Aktivitäten für Erwachsene bis zu 15 Personen
Die Vorgaben für sportliche und kulturelle Aktivitäten werden neu auch für Erwachsene im
Amateurbereich gelockert, für Einzelpersonen oder für Gruppen mit bis zu 15 Personen. Draussen muss
dabei entweder eine Maske getragen oder der erforderliche Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden.
In Innenräumen muss grundsätzlich sowohl die Maske getragen als auch der Abstand eingehalten
werden. Es sind jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen für Aktivitäten, bei welchen keine Maske
getragen werden kann, etwa beim Ausdauertraining in Fitnesszentren oder beim Singen im Chor. Es wird
empfohlen sich vorher testen zu lassen. Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin
nicht erlaubt, im Aussenbereich weiterhin nur, wenn eine Maske getragen wird. Wettkämpfe in allen
Sportarten bleiben verboten. Es wird weiterhin empfohlen, sportliche und kulturelle Aktivitäten nach
draussen zu verlegen.
Präsenzunterricht an Hochschulen und in Weiterbildungen
Präsenzunterricht soll auch ausserhalb der obligatorischen Schule eingeschränkt wieder möglich sein.
Es gilt eine Beschränkung auf maximal 15 Personen und eine Kapazitätsbegrenzung auf ein Drittel der
Räumlichkeit, ebenso Masken- und Abstandspflicht.
Reduzierte Maskenpflicht im Altersheim, reduzierte Quarantäne in Unternehmen
Für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen wird die Maskenpflicht
aufgehoben. Für Unternehmen, die 80 Prozent der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro
Woche testen, entfällt die Kontaktquarantäne. Für geimpfte Personen, die Kontakt mit einer positiv
getesteten Person hatten, wird die Quarantänepflicht aufgehoben.
Testoffensive: Nach Konsultation bestätigt
Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. März auch die Ausweitung
der Teststrategie ohne wesentliche Änderungen beschlossen. Mit einer verstärkten Prävention und
Früherkennung von lokalen Ausbrüchen soll die schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Lebens unterstützt werden. Ab dem 15. März übernimmt der Bund die Kosten für
Schnelltests in allen bis anhin zugelassenen Testinstitutionen, auch für Personen ohne Symptome.
Sobald verlässliche Selbsttests zur Verfügung stehen, soll jede Person monatlich fünf Selbsttests
beziehen können. Unternehmen und Schulen sollen zudem kostenlos Pooltests durchführen.
Warn-Apps in der Schweiz und Deutschland interoperabel
Der Bundesrat hat heute schliesslich die Änderung der Verordnung über das Proximity-Tracing-System
gutgeheissen und die Vereinbarung mit dem deutschen Rob
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