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BAG: Erleichterungen für private Treffen ab dem 22. März weitere Öffnungen wegen Anstieg der Fallzahlen verschoben

Bern - Der Bundesrat hat entschieden, die Einschränkung für Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen von fünf auf maximal zehn Personen zu lockern. Für weitere Öffnungen ist das Risiko eines unkontrollierten Anstiegs der Fallzahlen derzeit zu gross, nachdem die Zahl der Infektionen seit Ende Februar wieder zunimmt. Ausserdem sind noch zu wenig Menschen geimpft, um einen starken Anstieg der Hospitalisationen zu vermeiden. Der Bundesrat will die gute Ausgangslage für die Impfkampagne in den nächsten Monaten erhalten. Für den Fall, dass die epidemiologische Lage erneute Schliessungen erfordert, hat der Bundesrat Richtwerte definiert. Er hat zudem den von den Tarifpartnern ausgehandelten Tarifvertrag für die Vergütung der Covid-19-Impfung genehmigt.

Die epidemiologische Lage verschlechtert sich seit Ende Februar zusehends. Die Zahl der Infektionen 
steigt kontinuierlich an. Derzeit ist mit einer Verdoppelung der Ansteckungen alle drei bis vier Wochen zu 
rechnen. Drei der vier Richtwerte, die der Bundesrat für den zweiten Öffnungsschritt festgelegt hat, 
werden seit mehreren Tagen nicht erfüllt: Die 14-Tages-Inzidenz ist über 200 pro 100'000 
Einwohnerinnen und Einwohner angestiegen, die Positivitätsrate liegt über 5 Prozent und die 
Reproduktionszahl liegt mit 1.14 deutlich über 1. Einzig die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-
Patientinnen und -Patienten liegt unter dem festgelegten Richtwert.

Verzicht auf weitgehende Öffnungen
Für den Bundesrat lässt derzeit die epidemiologische Lage den in Konsultation geschickten zweiten 
Öffnungsschritt nicht zu. Auch in sämtlichen Nachbarländern steigen die Zahlen, obwohl dort die 
Massnahmen zum Teil deutlich strenger sind als in der Schweiz. Es gibt zudem Hinweise, dass die 
neuen Virusvarianten nicht nur viel ansteckender, sondern auch tödlicher sind. Mittlerweile sind die 
neuen Varianten für über 80 Prozent der Infektionen verantwortlich. Hinzu kommt, dass auch die Zahl 
der Impfungen noch zu tief ist, um zu verhindern, dass wieder deutlich mehr Menschen ins Spital 
eingeliefert werden müssen. Schliesslich hat die Umsetzung der neuen Testoffensive erst gerade 
begonnen.

Private Treffen: 10 statt 5 Personen
Im Hinblick auf Ostern ermöglicht der Bundesrat ab dem 22. März Treffen im Familien- und 
Freundeskreis in Innenräumen mit maximal zehn anstatt wie bisher fünf Personen. Kinder werden 
mitgezählt. Es ist jedoch weiterhin grosse Vorsicht geboten und es wird empfohlen, die Treffen auf 
wenige Haushalte zu beschränken. Zudem soll die Möglichkeit genutzt werden, sich vor privaten Treffen 
gratis testen zu lassen. Die bestehenden Massnahmen zur Bekämpfung der Epidemie werden 
verlängert. Ziel ist, die gute Ausgangslage für die Impfkampagne in den nächsten Monaten und für einen 
nächsten Öffnungsschritt nach Ostern zu erhalten. Am 14. April will der Bundesrat über das weitere 
Vorgehen entscheiden. Grundlage für den nächsten Öffnungsschritt bietet das Massnahmenpaket, das 
er letzte Woche in Konsultation gegeben hat.

Konsultation ausgewertet
In der Konsultation hat eine klare Mehrheit der Kantone eine schrittweise Öffnung mit flankierenden 
Massnahmen begrüsst. In zahlreichen Stellungnahmen werden teils weitergehende, aber auch 
differenziertere oder anders gestaffelte Öffnungsschritte gefordert. Praktisch alle 
Vernehmlassungsteilnehmenden forderten etwa eine Lockerung des Präsenzverbots für Hochschulen 
und Weiterbildungen. Alle unterstützten die Öffnung der Restaurantterrassen per 22. März, die Hälfte der 
Kantone forderte auch die Öffnung der Innenbereiche, wenn die Lage dies erlaubt. Es wird in der 
Konsultation aber auch gemahnt, dass die Entwicklung noch etwas abgewartet werden müsse, bevor 
weitere Öffnungen erfolgen. Der Bundesrat hat diese Stellungnahmen diskutiert, ebenso die Erklärung 
des Nationalrates, die eine weitergehende Öffnung verlangt.

Richtwerte für erneute Verschärfungen
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung auch diskutiert, ab wann wieder eine Verschärfung der 
Massnahmen ins Auge gefasst werden muss, sollte sich die Lage drastisch verschlechtern. Dabei soll 
berücksichtigt werden, wie viele Menschen bereits geimpft sind. Der Bundesrat schlägt ein Modell mit 
drei Phasen vor. Solange noch nicht alle Personen aus Risikogruppen geimpft sind (erste Phase) sind 
strengere Richtwerte nötig. Im Zentrum steht eine 14-Tages-Inzidenz von 350. Weitere Richtwerte 
betreffen die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten, die Hospitalisationen und die 
Reproduktionszahl. Diese Richtwerte stellen keinen Automatismus dar, sondern dienen als Grundlage für 
einen allfälligen Entscheid des Bundesrats. Wenn alle Personen aus Risikogruppen geimpft sind (zweite 
Phase), können weniger strenge Richtwerte akzeptiert werden. Die Entwicklung der Epidemie muss aber 
unter Kontrolle sein. Wenn alle impfwilligen Personen geimpft sind (dritte Phase), dürften gemäss 
heutiger Einschätzung keine Schliessungsmassnahmen und auch keine Richtwerte mehr nötig sein. 
Vorbehalten bleibt die Reaktion auf allfällige neue Virusvarianten.

Anpassung Pauschalen für Covid-19-Impfung
Der Bundesrat hat heute zudem die von den Tarifpartnern ausgehandelten Anpassungen des 
Tarifvertrags für die Vergütung der Covid-19-Impfung im Rahmen der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung genehmigt. Dabei wird neu eine separate Pauschale für Arztpraxen pro 
Impfung von CHF 24.50 bis Ende Juni und CHF 16.50 ab Juli 2021 vereinbart. Weiter hat er 
beschlossen, den vom Bund übernommene Betrag für die Vergütung von in Apotheken durchgeführten 
Impfungen ebenfalls auf CHF 24.50 Franken festzulegen. Die Pauschale für Impfzentren bleibt wie 
bisher bei CHF 14.50 pro Impfung. Die Impfung gegen COVID-19 wird vollständig übernommen. Es 
werden keine Franchise und kein Selbstbehalt erhoben.

Bericht der Nationalen Ethikkommission zur Kenntnis genommen
Der Bundesrat hat heute auch den Bericht «Die Massnahmen des Bundesrates im Umgang mit der 
Sars-CoV-2-Pandemie aus ethischer Sicht» der nationalen Ethikkommission im Bereich der 
Humanmedizin (NEK) zur Kenntnis genommen.

Medienkontakt:

Bundesamt für Gesundheit,
Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Infoline Covid-19-Impfung +41 58 377 88 92

 
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