Zürich - Mitte März 2020 wurde die Corona-Entschädigung mittels Notrecht eingeführt. Bis zum Jahresende
hatte die SVA Zürich über 54'000 Anmeldungen erhalten. Am häufigsten wurde bei der Anmeldung die
angeordnete Betriebsschliessung geltend gemacht, wie die SVA Zürich im Jahresbericht 2020 schreibt. Der
Unterstützungsbedarf der Selbständigerwerbenden ist weiterhin gross, denn seit Jahresbeginn gehen bei der
SVA Zürich im Durchschnitt täglich fast 600 Anmeldungen ein.
Die Berichterstattung zur Pandemie und ihren Folgen hatte letztes Jahr viele andere Themen in den
Hintergrund gedrängt. Das spürt die SVA Zürich seit Ende Dezember 2020 in Form einer bisher nie
gekannten Intensität an Kundenanfragen. An manchen Tagen verzeichnete die SVA Zürich über 20'000
Anrufe. Erst seit Ende März flacht die Kurve der täglich eingehenden Anrufe und schriftlichen Anfragen
langsam aber kontinuierlich ab.
Notrecht läuft aus, Bearbeitungsaufwand
steigt
Ausgelöst hatte die Flut von Kundenanrufen die Kumulation der
Gesetzesrevisionen, die per Januar 2021 wirksam wurden, und die weiterhin grosse Dynamik bei der
Corona-Entschädigung. Seit Mitte September 2020 handelt es sich um eine ordentliche Erwerbsersatz-
Leistung, und damit wurde auch der administrative Aufwand grösser. Für die Corona-Entschädigung mit
Notrecht genügte eine einmalige Anmeldung. Für die nun ordentliche Erwerbsersatzleistung muss nach
Ablauf jedes Monats ein neuer Antrag gestellt werden. Das sorgt für Unmut auf Kundenseite, und es
bedeutet einen grossen Mehraufwand für die SVA Zürich, der fast 58'000 Selbständigerwerbende
angeschlossen sind.
Anspruch auf Prämienverbilligung mit neuem Online-
Rechner prüfen
Mit Abstand am meisten Kundenreaktionen löste allerdings der
Systemwechsel bei der Prämienverbilligung aus. Ein Drittel der Zürcherinnen und Zürcher erhält eine
Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung. Die SVA Zürich hatte im Sommer 2020
das Antragsformular zugestellt. Ein farbiges Beiblatt informierte über die wichtigsten Neuerungen
informiert: Die Prämienverbilligung wird provisorisch. 20 Prozent des Betrags werden zurückbehalten, bis
die definitiven Steuerfaktoren für das Jahr 2021 vorliegen. Mit dem Systemwechsel werden zudem nicht
mehr alle Steuerabzüge akzeptiert, und bei den jungen Erwachsenen in Erstausbildung werden
Einkommen und Vermögen der Eltern mitberücksichtigt. Wie einschneidend die Gesetzesreform ist, wurde
vielen Kundinnen und Kunden allerdings erst bewusst, als die SVA Zürich Mitte Dezember mit dem
Versand der Überweisungsanzeigen an die Krankenversicherungen startete. Eine Welle der Entrüstung
entbrannte.
Anspruch auf Prämienverbilligung mit neuem Online-Rechner
prüfen
Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich können auf der Webseite der SVA Zürich
selber prüfen, ob sie Anspruch auf Prämienverbilligung für das Jahr 2021 haben. Es ist ein neuer Online-
Rechner aufgeschaltet, der zusammen mit der aktuellsten Steuererklärung ein verlässliches Ergebnis
liefert.
Weiterführende Informationen gibt es auf der Webseite der SVA
Zürich
SVA Zürich Jahresbericht 2020: www.svazurich.ch/jahresbericht
Online-Rechner für Prämienverbilligung 2021: www.svazurich.ch/ipv-rechner
Pressekontakt:
SVA Zürich
Daniela Aloisi,
Leiterin Kommunikation
E-Mail: dal@svazurich.ch
Telefon 044 448 55 66 oder 076 315 13 50