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Bern - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. April 2021 seine Strategie für die kommenden
Monate konkretisiert. Er hat dazu drei Phasen definiert, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen
geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können.
Wie lange die einzelnen Phasen dauern, hängt von der Impfbereitschaft der jeweiligen
Bevölkerungsgruppen und dem Verlauf der Impfkampagne ab. Der Bundesrat hat das Drei-Phasen-
Modell bei den Kantonen in Konsultation geschickt. Aufgrund der weitreichenden Öffnungen per 19. April
2021 und der fragilen epidemiologischen Lage werden vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere
Öffnungsschritte möglich sein.
Je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger sind Schliessungen und Kapazitätsbeschränkungen
notwendig, um eine Überlastung des Gesundheitswesens (Hospitalisierungen, Belegung der
Intensivstationen) zu verhindern. Der Bundesrat zeigt anhand eines Drei-Phasen-Modells (s. Details im
Faktenblatt) den strategischen Weg auf, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und
die Massnahmen zum Schutz vor Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können.
Schutzphase: Impfen der besonders gefährdeten Personen
Die Schutzphase dauert so lange an, bis alle impfwilligen besonders gefährdeten Personen vollständig,
das heisst mit zwei Dosen, geimpft sind. Sofern die Impfbereitschaft in dieser Gruppe bei 75 Prozent
liegt, geht der Bundesrat davon aus, dass diese Phase Ende Mai 2021 beendet sein wird. Aufgrund des
Schutzbedürfnisses der noch nicht geimpften Risikopersonen, der Öffnungen per 19. April 2021 und der
ohnehin fragilen epidemiologischen Lage werden vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere Öffnungsschritte
möglich sein. Der Bundesrat wird am 12. Mai 2021 eine Auslegeordnung vornehmen und allenfalls ein
Öffnungspaket in die Konsultation senden.
Bis dahin müssen die aktuell bestehenden Schutzmassnahmen beibehalten werden, um einen
unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen und in der Folge einen Anstieg der Hospitalisierungen und
Todesfälle zu vermeiden. Der Bundesrat hat zur Beurteilung der epidemiologischen Lage Richtwerte für
allfällige Verschärfungen definiert. Werden einzelne oder mehrere dieser Richtwerte überschritten, wird
der Bundesrat erneute Massnahmenverschärfungen prüfen und gegebenenfalls ergreifen.
Stabilisierungsphase: Zugang zur Impfung für die gesamte erwachsene Bevölkerung
Während der Stabilisierungs-Phase sind noch nicht alle Personen geimpft, die sich schützen möchten.
Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass gerade bei einer starken Zunahme an verabreichten
Impfungen nochmals mit einer Beschleunigung der epidemischen Entwicklung gerechnet werden muss,
weil die Akzeptanz der Schutzmassnahmen laufend abnimmt. Deshalb hat der Bundesrat auch für diese
Phase Richtwerte für allfällige Verschärfungen definiert. Dabei dürfen die Fallzahlen höher sein als in der
Schutzphase; die Richtwerte für den Re-Wert, die IPS-Auslastung und die Hospitalisierung sind jedoch
unverändert.
In der Stabilisierungsphase stehen grosse Impfstoffmengen zur Verfügung. Während dieser Phase erhält
die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung. Bei einer Impfbereitschaft der Bevölkerung
von 60 Prozent (Schätzungen aufgrund von Umfragen) ist davon auszugehen, dass alle impfwilligen
Erwachsenen bis Ende Juni mindestens eine erste Impfung erhalten haben. Der Abschluss dieser Phase
hängt von der Impfbereitschaft der Bevölkerung ab. Es kann angenommen werden, dass die vollständige
Impfung (2 Dosen) der erwachsenen Bevölkerung bis Ende Juli 2021 abgeschlossen ist. Voraussetzung
ist, dass es bei den Impfstoffproduzenten zu keinen weiteren Lieferproblemen kommt und die
Verimpfung planmässig voranschreitet.
Wenn die Fallzahlen, die Hospitalisierungen und die Belegung der Intensivstationen stabil sind, sind in
dieser Phase weitere Öffnungsschritte vorgesehen, der erste allenfalls am 26. Mai 2021. Möglich sind
etwa der Präsenzunterricht an den Hochschulen und das Ersetzen der Home-Office-Pflicht durch eine
Empfehlung. Voraussetzung ist, dass in den Bildungseinrichtungen und den Betrieben Testkonzepte
vorliegen, die ein regelmässiges Testen erlauben. Möglich sind zudem weitere Lockerungen im Sport-
und Freizeitbereich, im Detailhandel und – sofern es die epidemiologische Lage erlaubt – auch die
Wiedereröffnung der Innenbereiche der Restaurants.
Weitere mögliche Öffnungen in Schritten in der Stabilisierungs-Phase betreffen Orte mit hohem
Übertragungsrisiko wie Grossveranstaltungen, Bars oder Diskotheken. Hat die Durchimpfungsrate rund
40 bis 50 Prozent erreicht, soll ein selektiver Zugang für Geimpfte, Getestete und Genesene eingeführt
werden. Zum Nachweis wird derzeit ein einheitliches, fälschungssicheres und leicht überprüfbares
Zertifikat entwickelt (Covid-Zertifikat).
Normalisierungsphase: Aufhebung der Massnahmen
Sind alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft, beginnt die Normalisierungsphase.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dann keine starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Einschränkungen mehr zu rechtfertigen sind. Die verbleibenden Massnahmen (Zugangs- und
Kapazitätsbeschränkungen) sollen schrittweise aufgehoben werden. An dieser Strategie soll auch dann
festgehalten werden, wenn die Impfbereitschaft der Bevölkerung entgegen der Erwartungen tief bleibt.
Auch nach der Impfung aller impfbereiten Personen wird aber das Virus weiter zirkulieren. Es ist davon
auszugehen, dass sich langfristig nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen anstecken werden. Je
grösser der Anteil dieser Personen ist, desto wahrscheinlicher dürften mögliche Ausbrüche sein, und
desto höher wird auch die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle ausfallen. Mit der
kostenlosen Impfung steht eine hoch wirksame Möglichkeit zur Verfügung, sich individuell vor einer
Ansteckung und einer Erkrankung zu schützen. Diese Tatsache wird der Bundesrat bei seinen
zukünftigen Entscheiden berücksichtigen und gleichzeitig den persönlichen Impfentscheid jeder und
jedes einzelnen respektieren. Um eine erneute Krankheitswelle und eine Überlastung des
Gesundheitssystems zu verhindern, ist es aber von grösster Bedeutung, dass sich möglichst viele
Menschen in der Schweiz impfen lassen.
Sollte sich das epidemischen Geschehens trotz allem verschärfen und eine Überlastung des
Gesundheitssystems drohen, behält sich der Bundesrat vor, bestimmte Massnahmen wie
Maskentragpflicht, Schutzkonzepte, Abstandregeln oder Kapazitätsbeschränkungen für eine gewisse
Zeit beizubehalten oder erneut einzuführen. Diese sollen jedoch nur noch für die Personen vorgesehen
werden, die kein Covid-Zertifikat vorweisen können.
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