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BAG - Coronavirus: Bundesrat zeigt mit Drei-Phasen-Modell das weitere Vorgehen auf

Bern - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. April 2021 seine Strategie für die kommenden Monate konkretisiert. Er hat dazu drei Phasen definiert, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und die Massnahmen zum Schutz gegen Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können. Wie lange die einzelnen Phasen dauern, hängt von der Impfbereitschaft der jeweiligen Bevölkerungsgruppen und dem Verlauf der Impfkampagne ab. Der Bundesrat hat das Drei-Phasen- Modell bei den Kantonen in Konsultation geschickt. Aufgrund der weitreichenden Öffnungen per 19. April 2021 und der fragilen epidemiologischen Lage werden vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere Öffnungsschritte möglich sein.

Je mehr Menschen geimpft sind, desto weniger sind Schliessungen und Kapazitätsbeschränkungen 
notwendig, um eine Überlastung des Gesundheitswesens (Hospitalisierungen, Belegung der 
Intensivstationen) zu verhindern. Der Bundesrat zeigt anhand eines Drei-Phasen-Modells (s. Details im 
Faktenblatt) den strategischen Weg auf, bis alle erwachsenen impfwilligen Personen geimpft sind und 
die Massnahmen zum Schutz vor Covid-19 weitgehend aufgehoben werden können.

Schutzphase: Impfen der besonders gefährdeten Personen

Die Schutzphase dauert so lange an, bis alle impfwilligen besonders gefährdeten Personen vollständig, 
das heisst mit zwei Dosen, geimpft sind. Sofern die Impfbereitschaft in dieser Gruppe bei 75 Prozent 
liegt, geht der Bundesrat davon aus, dass diese Phase Ende Mai 2021 beendet sein wird. Aufgrund des 
Schutzbedürfnisses der noch nicht geimpften Risikopersonen, der Öffnungen per 19. April 2021 und der 
ohnehin fragilen epidemiologischen Lage werden vor dem 26. Mai 2021 kaum weitere Öffnungsschritte 
möglich sein. Der Bundesrat wird am 12. Mai 2021 eine Auslegeordnung vornehmen und allenfalls ein 
Öffnungspaket in die Konsultation senden.

Bis dahin müssen die aktuell bestehenden Schutzmassnahmen beibehalten werden, um einen 
unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen und in der Folge einen Anstieg der Hospitalisierungen und 
Todesfälle zu vermeiden. Der Bundesrat hat zur Beurteilung der epidemiologischen Lage Richtwerte für 
allfällige Verschärfungen definiert. Werden einzelne oder mehrere dieser Richtwerte überschritten, wird 
der Bundesrat erneute Massnahmenverschärfungen prüfen und gegebenenfalls ergreifen.

Stabilisierungsphase: Zugang zur Impfung für die gesamte erwachsene Bevölkerung

Während der Stabilisierungs-Phase sind noch nicht alle Personen geimpft, die sich schützen möchten. 
Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass gerade bei einer starken Zunahme an verabreichten 
Impfungen nochmals mit einer Beschleunigung der epidemischen Entwicklung gerechnet werden muss, 
weil die Akzeptanz der Schutzmassnahmen laufend abnimmt. Deshalb hat der Bundesrat auch für diese 
Phase Richtwerte für allfällige Verschärfungen definiert. Dabei dürfen die Fallzahlen höher sein als in der 
Schutzphase; die Richtwerte für den Re-Wert, die IPS-Auslastung und die Hospitalisierung sind jedoch 
unverändert.

In der Stabilisierungsphase stehen grosse Impfstoffmengen zur Verfügung. Während dieser Phase erhält 
die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung. Bei einer Impfbereitschaft der Bevölkerung 
von 60 Prozent (Schätzungen aufgrund von Umfragen) ist davon auszugehen, dass alle impfwilligen 
Erwachsenen bis Ende Juni mindestens eine erste Impfung erhalten haben. Der Abschluss dieser Phase 
hängt von der Impfbereitschaft der Bevölkerung ab. Es kann angenommen werden, dass die vollständige 
Impfung (2 Dosen) der erwachsenen Bevölkerung bis Ende Juli 2021 abgeschlossen ist. Voraussetzung 
ist, dass es bei den Impfstoffproduzenten zu keinen weiteren Lieferproblemen kommt und die 
Verimpfung planmässig voranschreitet.

Wenn die Fallzahlen, die Hospitalisierungen und die Belegung der Intensivstationen stabil sind, sind in 
dieser Phase weitere Öffnungsschritte vorgesehen, der erste allenfalls am 26. Mai 2021. Möglich sind 
etwa der Präsenzunterricht an den Hochschulen und das Ersetzen der Home-Office-Pflicht durch eine 
Empfehlung. Voraussetzung ist, dass in den Bildungseinrichtungen und den Betrieben Testkonzepte 
vorliegen, die ein regelmässiges Testen erlauben. Möglich sind zudem weitere Lockerungen im Sport- 
und Freizeitbereich, im Detailhandel und – sofern es die epidemiologische Lage erlaubt – auch die 
Wiedereröffnung der Innenbereiche der Restaurants.

Weitere mögliche Öffnungen in Schritten in der Stabilisierungs-Phase betreffen Orte mit hohem 
Übertragungsrisiko wie Grossveranstaltungen, Bars oder Diskotheken. Hat die Durchimpfungsrate rund 
40 bis 50 Prozent erreicht, soll ein selektiver Zugang für Geimpfte, Getestete und Genesene eingeführt 
werden. Zum Nachweis wird derzeit ein einheitliches, fälschungssicheres und leicht überprüfbares 
Zertifikat entwickelt (Covid-Zertifikat).

Normalisierungsphase: Aufhebung der Massnahmen
Sind alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft, beginnt die Normalisierungsphase. 
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dann keine starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen 
Einschränkungen mehr zu rechtfertigen sind. Die verbleibenden Massnahmen (Zugangs- und 
Kapazitätsbeschränkungen) sollen schrittweise aufgehoben werden. An dieser Strategie soll auch dann 
festgehalten werden, wenn die Impfbereitschaft der Bevölkerung entgegen der Erwartungen tief bleibt.

Auch nach der Impfung aller impfbereiten Personen wird aber das Virus weiter zirkulieren. Es ist davon 
auszugehen, dass sich langfristig nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen anstecken werden. Je 
grösser der Anteil dieser Personen ist, desto wahrscheinlicher dürften mögliche Ausbrüche sein, und 
desto höher wird auch die Zahl der schweren Krankheitsverläufe und Todesfälle ausfallen. Mit der 
kostenlosen Impfung steht eine hoch wirksame Möglichkeit zur Verfügung, sich individuell vor einer 
Ansteckung und einer Erkrankung zu schützen. Diese Tatsache wird der Bundesrat bei seinen 
zukünftigen Entscheiden berücksichtigen und gleichzeitig den persönlichen Impfentscheid jeder und 
jedes einzelnen respektieren. Um eine erneute Krankheitswelle und eine Überlastung des 
Gesundheitssystems zu verhindern, ist es aber von grösster Bedeutung, dass sich möglichst viele 
Menschen in der Schweiz impfen lassen.

Sollte sich das epidemischen Geschehens trotz allem verschärfen und eine Überlastung des 
Gesundheitssystems drohen, behält sich der Bundesrat vor, bestimmte Massnahmen wie 
Maskentragpflicht, Schutzkonzepte, Abstandregeln oder Kapazitätsbeschränkungen für eine gewisse 
Zeit beizubehalten oder erneut einzuführen. Diese sollen jedoch nur noch für die Personen vorgesehen 
werden, die kein Covid-Zertifikat vorweisen können.

Medienkontakt:

Bundesamt für Gesundheit
media@bag.admin.ch
Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Infoline Covid-19-Impfung +41 58 377 88 92

 
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