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Bern - Der Bund wird bis im Sommer ein einheitliches, fälschungssicheres und international anerkanntes
COVID-Zertifikat entwickeln. Dazu sollen zunächst zwei technische Lösungen weiterverfolgt werden. Ein
definitiver Variantenentscheid fällt Mitte Mai. Das Bundesamt für Gesundheit BAG bezieht bei den Arbeiten
die betroffenen Kreise ein. So wird sichergestellt, dass eine praxistaugliche und anwenderfreundliche
Lösung vorliegt.
Aufgrund des gesetzlichen Auftrags (Covid-19-Gesetz, Art. 6a) sollen alle geimpften, genesenen sowie
zeitnah negativ getesteten Personen ein Covid-Zertifikat erhalten können. Dieses soll dort ausgestellt
werden, wo getestet oder geimpft wird. Die Daten zum Impf-, Test- oder Genesenen-Status bleiben nur
an diesem Ort und bei den betroffenen Personen gespeichert. Das Covid-Zertifikat muss eine dezentrale
Datenspeicherung, Datenschutz und -sicherheit sowie die Kompatibilität mit dem «Digital Green
Certificate» der EU sicherstellen. Weitere zentrale Kriterien sind Einführungstermine, Praxistauglichkeit
und Benutzerfreundlichkeit; es wird sowohl auf dem Smartphone wie auch in Papierform ausgestellt
werden.
Nach Hearings mit Digital Switzerland, EconomieSuisse, CH++ und dem ETH-Rat und nach Prüfung der
rund 50 eingegangenen Lösungsangebote hat das BAG beschlossen, bis Ende Mai 2021 zwei
technische Ansätze weiter zu verfolgen: zum einen eine Lösung des Bundesamtes für Informatik (BIT),
zum anderen eine Lösung von SICPA/ELCA. Diese Lösung hat den Vorteil, dass sie bereits
funktionierende Komponenten sowie die zur Weiterentwicklung nötige Engineering-Kompetenz mitbringt.
Der Schweizer IT-Dienstleister ELCA bietet zusammen mit SICPA die CERTUS Digital Seal-Technologie
an, um das Schweizer Covid-Zertifikat zu realisieren. Das bald hundertjährige Westschweizer
Unternehmen SICPA ist ein globaler Leader im Bereich materielle und digitale Sicherheit für Behörden
und Industrie.
Alle Beteiligten einbeziehen
Seitens Aussteller werden die Kantone, die FMH, Pharmasuisse, die impfenden Ärztinnen und Ärztinnen
sowie Apothekerinnen und Apotheker in die Projektarbeiten einbezogen. In den nächsten Wochen
werden zudem jene Organisationen zur Mitarbeit eingeladen, die die Testzertifikate ausstellen werden
und die später die Zertifikate kontrollieren müssen.
Bis das Covid-Zertifikat erhältlich und gültig ist, gelten in der Schweiz weiterhin die Impfnachweise der
Impfstellen sowie Atteste einer Genesung oder eines Tests.
Die Sicherheit des Systems und die Authentisierung der Stellen, die das Zertifikat ausstellen werden,
stehen im Zentrum. Sobald die technischen Lösungen bereit sind, werden sie von internen und externen
Spezialistinnen getestet. Das Zertifikat muss zudem persönlich und fälschungssicher sein. Beim
Vorweisen wird deshalb eine zusätzliche Identifikation, z.B. mittels Pass oder Identitätskarte, nötig sein.
Um den Datenschutz zu gewährleisten, werden Echtheit und Gültigkeit des Zertifikats nur vor Ort
überprüfbar sein.
International anerkannt
Das Covid-Zertifikat soll für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden können und mit
internationalen Lösungen kompatibel sein. Im Hinblick auf die Einführung eines international
anerkannten Zertifikats begleitet der Bund die Arbeiten der Weltgesundheitsorganisation WHO mit dem
Projekt «Smart Vaccination Certificate» und der EU mit dem «Digital Green Certificate». Letzteres soll
den Rahmen für jeweils nationale Impf-, Test- und Genesungszertifikate bilden. Über deren
Einsatzzweck werden die jeweiligen Staaten entscheiden.
Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit
Kommunikation
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch
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