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BAG - Das Covid-Zertifikat: Einheitlich, fälschungssicher und international kompatibel

Bern - Der Bund wird bis im Sommer ein einheitliches, fälschungssicheres und international anerkanntes COVID-Zertifikat entwickeln. Dazu sollen zunächst zwei technische Lösungen weiterverfolgt werden. Ein definitiver Variantenentscheid fällt Mitte Mai. Das Bundesamt für Gesundheit BAG bezieht bei den Arbeiten die betroffenen Kreise ein. So wird sichergestellt, dass eine praxistaugliche und anwenderfreundliche Lösung vorliegt.

Aufgrund des gesetzlichen Auftrags (Covid-19-Gesetz, Art. 6a) sollen alle geimpften, genesenen sowie 
zeitnah negativ getesteten Personen ein Covid-Zertifikat erhalten können. Dieses soll dort ausgestellt 
werden, wo getestet oder geimpft wird. Die Daten zum Impf-, Test- oder Genesenen-Status bleiben nur 
an diesem Ort und bei den betroffenen Personen gespeichert. Das Covid-Zertifikat muss eine dezentrale 
Datenspeicherung, Datenschutz und -sicherheit sowie die Kompatibilität mit dem «Digital Green 
Certificate» der EU sicherstellen. Weitere zentrale Kriterien sind Einführungstermine, Praxistauglichkeit 
und Benutzerfreundlichkeit; es wird sowohl auf dem Smartphone wie auch in Papierform ausgestellt 
werden.

Nach Hearings mit Digital Switzerland, EconomieSuisse, CH++ und dem ETH-Rat und nach Prüfung der 
rund 50 eingegangenen Lösungsangebote hat das BAG beschlossen, bis Ende Mai 2021 zwei 
technische Ansätze weiter zu verfolgen: zum einen eine Lösung des Bundesamtes für Informatik (BIT), 
zum anderen eine Lösung von SICPA/ELCA. Diese Lösung hat den Vorteil, dass sie bereits 
funktionierende Komponenten sowie die zur Weiterentwicklung nötige Engineering-Kompetenz mitbringt. 
Der Schweizer IT-Dienstleister ELCA bietet zusammen mit SICPA die CERTUS Digital Seal-Technologie 
an, um das Schweizer Covid-Zertifikat zu realisieren. Das bald hundertjährige Westschweizer 
Unternehmen SICPA ist ein globaler Leader im Bereich materielle und digitale Sicherheit für Behörden 
und Industrie.

Alle Beteiligten einbeziehen
Seitens Aussteller werden die Kantone, die FMH, Pharmasuisse, die impfenden Ärztinnen und Ärztinnen 
sowie Apothekerinnen und Apotheker in die Projektarbeiten einbezogen. In den nächsten Wochen 
werden zudem jene Organisationen zur Mitarbeit eingeladen, die die Testzertifikate ausstellen werden 
und die später die Zertifikate kontrollieren müssen.

Bis das Covid-Zertifikat erhältlich und gültig ist, gelten in der Schweiz weiterhin die Impfnachweise der 
Impfstellen sowie Atteste einer Genesung oder eines Tests.

Die Sicherheit des Systems und die Authentisierung der Stellen, die das Zertifikat ausstellen werden, 
stehen im Zentrum. Sobald die technischen Lösungen bereit sind, werden sie von internen und externen 
Spezialistinnen getestet. Das Zertifikat muss zudem persönlich und fälschungssicher sein. Beim 
Vorweisen wird deshalb eine zusätzliche Identifikation, z.B. mittels Pass oder Identitätskarte, nötig sein. 
Um den Datenschutz zu gewährleisten, werden Echtheit und Gültigkeit des Zertifikats nur vor Ort 
überprüfbar sein.

International anerkannt
Das Covid-Zertifikat soll für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden können und mit 
internationalen Lösungen kompatibel sein. Im Hinblick auf die Einführung eines international 
anerkannten Zertifikats begleitet der Bund die Arbeiten der Weltgesundheitsorganisation WHO mit dem 
Projekt «Smart Vaccination Certificate» und der EU mit dem «Digital Green Certificate». Letzteres soll 
den Rahmen für jeweils nationale Impf-, Test- und Genesungszertifikate bilden. Über deren 
Einsatzzweck werden die jeweiligen Staaten entscheiden.

Medienkontakt:

Bundesamt für Gesundheit
Kommunikation
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch

 
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