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EBG: Lohngleichheit - Der Bund erweitert sein Analyse-Tool Logib für kleinere Unternehmen

Bern - Ab sofort stellt der Bund auch kleineren Unternehmen und Organisationen kostenlos ein Online- Analyse-Tool zur Überprüfung der Lohngleichheit zur Verfügung. Mit Logib Modul 2 können Arbeitgebende mit weniger als 50 Mitarbeitenden einfach und selbständig ihre Lohnpraxis überprüfen. Damit schafft der Bund für alle Schweizer Arbeitgebenden die Grundlage, um den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit umzusetzen.

Neben dem Lohngleichhheits-Analyse-Instrument für Arbeitgebende ab 50 Mitarbeitenden (Logib Modul 
1) steht unter www.logib.ch ab sofort auch ein kostenloses Webtool für kleinere Unternehmen und 
Organisationen zur Verfügung: Logib Modul 2. Mithilfe von Logib Modul 2 können nun auch Schweizer 
KMU mit weniger als 50 Mitarbeitenden eine Standortbestimmung bezüglich Lohngleichheit vornehmen. 
Damit erhöht sich die Anzahl der Schweizer Arbeitgebenden, welche eine Lohngleichheitsanalyse mit 
Logib vornehmen können, von 10'000 auf rund 200'000. Die Anwendung führt die Benutzerinnen und 
Benutzer in 7 Schritten zum Analyseergebnis und erfordert keine spezifischen Fachkenntnisse.

Massnahme der Gleichstellungsstrategie 2030

Die Beseitigung von Lohndiskriminierung ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen. Sie ist ein zentrales 
Ziel der Gleichstellungsstrategie 2030, die der Bundesrat in diesem Frühjahr verabschiedet hat. Die 
Einführung von Logib Modul 2 ist eine der in der Strategie erwähnten prioritären Massnahmen, um 
dieses Ziel zu erreichen. Damit erfüllt der Bund auch eine Vorgabe aus dem Gleichstellungsgesetz 
(GlG). Gemäss Artikel 13c muss der Bund «allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ein kostenloses 
Standard-Analyse-Tool» zur Verfügung stellen. Die Equal Pay International Coalition (EPIC), welche von 
ILO, UN Women und der OECD gegründet wurde, hat Logib Modul 2 das Label «EPIC Good Practice» 
verliehen.

Statistik zeigt: Lohnunterschiede bestehen nach wie vor

Arbeitgebende sind in der Schweiz zur Lohngleichheit verpflichtet. Seit 40 Jahren haben Frau und Mann 
gemäss Bundesverfassung Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Dennoch beträgt der 
unerklärte Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern laut der jüngsten Lohnstrukturerhebung (LSE 
2018) des Bundesamts für Statistik durchschnittlich 8,1% (LSE 2016: 7,7%). Das macht für Frauen pro 
Monat ein Minus von 686 Franken aus. Die LSE 2018 hat ausserdem gezeigt, dass der unerklärte Anteil 
am Lohnunterschied bei kleineren Unternehmen überdurchschnittlich hoch ist.

Bemühungen für Lohngleichheit im privaten und öffentlichen Sektor

Auch das Engagement des öffentlichen Sektors wird mit Logib Modul 2 gestärkt: Gemeinden und 
staatsnahe Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden sind eingeladen, Lohngleichheitsanalysen 
durchführen. Dies stösst auf ein wachsendes Interesse: 16 Kantone, 113 Gemeinden und 63 staatsnahe 
Betriebe haben die Charta der Lohngleichheit im öffentlichen Sektor des Bundes unterzeichnet.

Mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes vergangenes Jahr müssen Arbeitgebende ab 100 
Mitarbeitenden bis Ende Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchführen, diese bis Ende Juni 2022 
von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen und die Mitarbeitenden sowie die Aktionärinnen und 
Aktionäre bis spätestens Ende Juni 2023 über die Ergebnisse informieren.

Medienkontakt:

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Sina Liechti
Tel. +41 58 467 42 04
sina.liechti@ebg.admin.ch

 
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