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Coronavirus: Bundesrat startet vorsorglich eine Konsultation zur Ausdehnung der Zertifikatspflicht - BAG

Bern - Die epidemiologische Entwicklung ist derzeit schwierig einzuschätzen. Steigen die Spitaleinweisungen weiterhin so stark wie zuletzt, kann eine Überlastung der Spitäler bereits in wenigen Wochen nicht ausgeschlossen werden. Der Bundesrat will, wenn nötig, rasch handeln können. Er hat deshalb an seiner Sitzung vom 25. August 2021 entschieden, vorsorglich eine Verstärkung der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bis am 30. August bei den Kantonen und Sozialpartnern in Konsultation zu geben. Im Zentrum steht die Ausweitung der Zertifikatspflicht auf Innenbereiche von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie auf Veranstaltungen im Innern. Der Bundesrat hat auch entschieden, dass ab dem 1. Oktober die Testkosten für das Covid- Zertifikat nicht mehr vom Bund übernommen werden.

Seit ein paar Wochen nehmen die Spitalanweisungen von Corona-Patientinnen und
-Patienten stark zu. Hauptgrund für den Anstieg dürfte die tiefe Durchimpfungsrate sein: In der Schweiz 
sind 56 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal geimpft, in der Europäischen Union dagegen 63 
Prozent. Die Zahl der nicht-immunen Personen, die sich anstecken können, ist nach wie vor gross. 
Hinzu kommen weitere mögliche Gründe für den Anstieg: die leichtere Übertragbarkeit der Virusvariante 
Delta, die Reiserückkehrerinnen und -rückkehrer, die schrittweise Aufhebung der Massnahmen, die 
Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und des Verbots des Präsenzunterrichts an Hochschulen sowie ein 
verändertes Verhalten der Bevölkerung.

Es ist in der aktuellen Situation schwierig vorherzusagen, ob der starke Anstieg der Hospitalisationen mit 
dem Schulanfang, dem Beginn des Herbstsemesters an den Universitäten und mit den kühleren 
Temperaturen im Herbst auch in den nächsten Wochen anhält oder sich die Situation wieder beruhigt.

Massnahmen wirken erst nach zwei bis drei Wochen

Bis Massnahmenverschärfungen sich auf die Spitaleinweisungen auswirken, braucht es zwei bis drei 
Wochen. Der Bundesrat kann deshalb mit der Verschärfung von Massnahmen nicht zuwarten, bis die 
Spitäler überlastet sind. Bei einer Überlastung der Spitäler würde die Zahl der Todesfälle unter Covid-19-
Erkrankten steigen und nicht dringende Eingriffe müssten verschoben werden. Darunter würde die 
Gesundheitsversorgung aller leiden.

Ausdehnung der Zertifikatspflicht

Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die Kantone und die Sozialpartner vorsorglich zu möglichen 
Verschärfungen der Massnahmen zu konsultieren. Wie im Drei-Phasen-Modell vorgesehen, steht dabei 
das Covid-Zertifikat im Vordergrund. Das Zertifikat steht allen offen. Es erlaubt es, eine Covid-19-
Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis einheitlich und 
fälschungssicher zu dokumentieren.

Anders als in früheren Infektionswellen soll auf die Schliessung ganzer Branchen oder Verbote von 
bestimmten Aktivitäten verzichtet werden. Mit dem Zertifikat wird das Übertragungsrisiko reduziert, weil 
nur noch Personen zusammentreffen, die nicht ansteckend sind oder ein geringes Risiko aufweisen, 
ansteckend zu sein. Wie bis anhin soll die Zertifikatspflicht nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 
Jahre gelten.

Nicht geändert werden sollen zudem die bekannten und breit akzeptierten Hygiene- und 
Abstandsempfehlungen, die Quarantäneregeln sowie die generelle Maskentragpflicht in öffentlich 
zugänglichen Innenräumen, Läden und im öffentlichen Verkehr.

Zertifikatspflicht für Innenräume von Restaurants, Bars und Clubs

Der Bundesrat schlägt vor, die heute in Diskotheken und Tanzlokalen bestehende Zertifikatspflicht auf 
alle Innenbereiche von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben auszudehnen. Die Kontrolle kann am 
Eingang oder beim ersten Kontakt am Platz erfolgen. Auf Terrassen und weiteren Aussenbereichen soll 
weiterhin keine Zertifikatspflicht gelten. Die Zertifikatspflicht gilt nicht für das Personal. Für dieses gelten 
allerdings weitergehende Massnahmen wie etwa eine Maskenpflicht. Nur wenn sämtliche anwesenden 
Mitarbeitenden die Zertifikatspflicht erfüllen, darf auch das Personal auf die Maske verzichten.

Auch für Hotelrestaurants sollen dieselben Regeln gelten. Die reine Übernachtung im Hotel soll dagegen 
nicht unter die Zertifikatspflicht gestellt werden, weil die Nutzung von Hotels auch Personen offenstehen 
sollte, die kurzfristig keinen Zugang zu einem Test haben.

Zertifikatspflicht für Veranstaltungen im Innern

Im Weiteren soll eine Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Covid-Zertifikat für 
Veranstaltungen eingeführt werden, die in Innenbereichen stattfinden (Konzerte, Theater, Kino, 
Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten). Aus Gründen des Grundrechtsschutzes 
ausgenommen sind etwa religiöse Veranstaltungen, Bestattungen sowie Anlässe zur politischen 
Meinungsbildung bis maximal 30 Personen. Bei diesen gilt in Innenbereichen eine Maskenpflicht. Bei 
Veranstaltungen im Freien sollen die bisherigen Regeln gelten.

Zertifikatspflicht für Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Neu soll auch der Zugang zu Orten wie Museen, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, 
Aquaparks, Thermalbäder, Billardhallen oder Casinos auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt 
werden. Ausgenommen sind Betriebe, die ausschliesslich Aussenbereiche umfassen.

Zertifikatspflicht für sportliche und kulturelle Aktivitäten

Auch bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik- und 
Theaterproben, bei denen bereits heute keine Maskenpflicht besteht, soll künftig der Zugang auf 
Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt werden. Diese Beschränkung gilt nicht für Kinder und 
Jugendliche unter 16 Jahren und für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten 
Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben.

Kontaktdatenerhebung in Diskotheken und Tanzlokalen

Für Diskotheken und Tanzlokalen besteht heute bereits eine Zertifikatspflicht. Neu soll als zusätzliche 
Massnahme eine obligatorische Kontaktdatenerhebung eingeführt werden, um das Contact Tracing zu 
vereinfachen.

Nutzung des Zertifikats im Arbeitsbereich wird geklärt 
Der Bundesrat schlägt zudem vor, den Einsatz des Zertifikats im Arbeitsbereich in der Verordnung zu 
klären. Es soll explizit festgehalten werden, dass die Arbeitgeber das Vorhandensein eines Zertifikats 
prüfen dürfen, wenn dies der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des 
Testkonzepts dient.

Bundesrat passt Teststrategie an

Der Bundesrat hat heute zudem die nationale Teststrategie angepasst. Das Testen bleibt eine wichtige Massnahme, um die Pandemie zu kontrollieren, Übertragungsketten zu unterbrechen und eine Überbelastung der Spitalstrukturen zu 
verhindern. Dazu soll insbesondere das repetitive Testen in Schulen und Betrieben weitergeführt werden. Diese repetitiven Tests werden weiterhin vom Bund finanziert.

Covid-Zertifikat: Kosten für präventive Tests müssen selber getragen werden

Ab dem 1. Oktober 2021 müssen Personen, die sich testen lassen, um ein Zertifikat zu erhalten, den Test selber bezahlen. Alle Personen, die sich impfen lassen wollen, konnten das inzwischen tun. Der Bundesrat erachtet es nun nicht 
mehr als die Aufgabe der Allgemeinheit, die Testkosten für Personen zu übernehmen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind. Die Möglichkeit zur kostenlosen Impfung besteht weiterhin.

Ausnahmen für Personen mit Symptomen und Jugendliche

Tests für Personen mit Symptomen werden weiterhin vom Bund übernommen. Allerdings berechtigen diese nicht zum Erwerb eines Zertifikats. Antigen-Schnelltests für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen 
können sowie Tests für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden weiterhin vom Bund bezahlt. Auch wer eine Gesundheitseinrichtung, etwa ein Alters- oder Pflegeheim oder ein Spital, besucht, kann sich weiterhin gratis testen 
lassen. Der Schutz von Personen mit hohem Risiko ist besonders wichtig. Bei einem negativen Testresultat wird anstelle eines Zertifikats eine Bescheinigung ausgestellt.

Pooltests für alle offen

Neu will der Bund die Möglichkeit schaffen, dass sich Personen ohne Symptome auf eigene Kosten in einer Apotheke mit einem Speichel-PCR-Pooltest testen lassen können. Diese Tests haben den Vorteil, dass sie aussagekräftiger sind 
als Antigen-Schnelltests. Auch wird es möglich sein, sich zuhause selbst eine PCR-Speichelprobe zu entnehmen. Dabei muss die Entnahme der Probe kontrolliert und die Identität der Person klar sein.

Ergebnisse der Konsultation

Die überwiegende Mehrheit der Kantone und Sozialpartner sowie auch die zuständige Kommission des Nationalrats war mit der Weiterentwicklung der Teststrategie einverstanden. Insbesondere begrüssten sie die weiterführende 
Finanzierung von repetitiven Tests in Schulen und in Betrieben. Sie schlugen jedoch Änderungen bei der Vergütung der Tests und strengere Bestimmungen zur Vorbeugung vor Missbrauch vor. Der Bundesrat ist den Anliegen teilweise 
nachgekommen. So sollen sich Jugendliche neu bis zum 16. Altersjahr gratis testen lassen können. Gleichzeitig soll das Zertifikat für Personen ab 16 Jahren nur noch dann ausgestellt werden, wenn der Test selbst bezahlt wurde.

Ausweitung der Abwassertests

Im Weiteren hat der Bundesrat entschieden, die systematische Testung des Abwassers von Kläranlagen auf Spuren von Corona-Viren auszuweiten. Damit wird ein Siedlungsgebiet erfasst, in dem rund 60 Prozent der Bevölkerung leben. 
Hinzu kommen epidemiologisch wichtige Tourismusgebiete. Lokale Ausbrüche können so schnell entdeckt und entsprechende Massnahmen eingeleitet werden.

Impfung für Auslandschweizerinnen und -schweizer  
Der Bundesrat hat heute auch eine Änderung der Epidemienverordnung beschlossen. Damit können sich Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, deren enge Familienangehörige (Ehepartnerin oder Ehepartner, Kinder, Eltern und 
Schwiegereltern im selben Haushalt) sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger ohne obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz impfen lassen. Wie von den Kantonen gefordert, werden diese Impfkosten vom Bund 
übernommen.

Medienkontakt:

Bundesamt für Gesundheit
Infoline Coronavirus +41 58 463 00 00
Infoline Covid-19-Impfung +41 58 377 88 92

 
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