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BAG - Der Bundesrat verabschiedet Botschaft für Gegenentwurf zur Prämien-Entlastungs-Initiative

Bern - Der Bundesrat will die Finanzierung der Prämienverbilligung der Krankenversicherung verbessern. An seiner Sitzung vom 17. September 2021 hat er die Botschaft verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Er lehnt die Initiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» ab und legt einen indirekten Gegenvorschlag vor. Der Beitrag jedes Kantons an die Prämienverbilligungen soll einem Mindestprozentsatz der Gesundheitskosten entsprechen.

Die Initiative der Sozialdemokratischen Partei verlangt, dass keine versicherte Person mehr als 10 % 
ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlen 
muss. Um dies zu erreichen, sollen Bund und Kantone mehr zur Prämienverbilligung beitragen. Der 
Bund soll mindestens zwei Drittel der Kosten tragen, die Kantone den Rest.

Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Diese verlangt, dass der Bund den überwiegenden Teil der 
Prämienverbilligungen beiträgt, obschon die Gesundheitskosten stark von kantonalen Entscheiden 
beeinflusst sind, beispielsweise bei der Spitalplanung. Zudem berücksichtigt die Initiative lediglich die 
Prämienfinanzierung und enthält keine Anreize zur Eindämmung der Gesundheitskosten.

In seiner Botschaft ans Parlament anerkennt der Bundesrat das Problem der Belastung der Schweizer 
Haushalte durch die Krankenversicherungsprämien. Er weist auch darauf hin, dass in den vergangenen 
Jahren gewisse Kantone ihren Beitrag an die Prämienverbilligungen nicht im gleichen Masse erhöht 
haben wie der Bund, und dies trotz der stetig wachsenden Gesundheitskosten. 2020 belief sich der 
Beitrag des Bundes an die Prämienverbilligungen auf 2,9 Milliarden Franken, jener der Kantone auf 2,6 
Milliarden Franken. Allerdings sind die Anteile der Kantone sehr unterschiedlich, sie liegen zwischen 12 
und 67 Prozent der Gesamtkosten.

Kantonaler Beitrag abhängig von den Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

Der Entwurf des Gegenvorschlags des Bundesrats sieht vor, dass jeder Kanton einen Beitrag zur 
Prämienverbilligung leistet, der einem Mindestprozentsatz der Bruttokosten der obligatorischen 
Krankenpflegeversicherung (OKP) der Versicherten, die in diesem Kanton wohnen, entspricht. Dieser 
Prozentsatz wird davon abhängen, wie stark die Prämien nach der Verbilligung die Einkommen der 40 
Prozent der Versicherten mit den tiefsten Einkommen belasten. Der bereits von den Kosten abhängige 
Bundesbeitrag würde unverändert bleiben.



Machen die verbilligten Prämien weniger als 10 Prozent des Einkommens aus, beträgt der 
Mindestprozentsatz der Bruttokosten der OKP 5 Prozent. Machen sie 18,5 Prozent oder mehr des 
Einkommens aus, beträgt der minimale Prozentsatz 7,5 Prozent, wie der Beitrag des Bundes. Innerhalb 
dieser Grenzen erhöht sich der Mindestprozentsatz linear. In den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten 
beträgt er nur 5 Prozent für alle Kantone.

Der Gegenentwurf des Bundesrats soll die Prämienbelastung der Haushalte wirksamer und nachhaltiger 
als die Initiative beeinflussen. Denn er setzt den Kantonen einen Anreiz, die Bruttokosten der OKP zu 
dämpfen. Laut Schätzungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) werden die Mehrkosten zulasten 
der Kantone mit dem Gegenvorschlag im Jahr 2024 rund 600 Millionen Franken betragen. Bei Annahme 
der Initiative würden sich die Mehrkosten zulasten der Kantone auf 1,1 Milliarde Franken belaufen.

Medienkontakt

Bundesamt für Gesundheit
Kommunikation
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch

 
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