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Bern - Der Bundesrat will die Finanzierung der Prämienverbilligung der Krankenversicherung
verbessern. An seiner Sitzung vom 17. September 2021 hat er die Botschaft verabschiedet und ans
Parlament überwiesen. Er lehnt die Initiative «Maximal 10% des Einkommens für die
Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» ab und legt einen indirekten Gegenvorschlag
vor. Der Beitrag jedes Kantons an die Prämienverbilligungen soll einem Mindestprozentsatz der
Gesundheitskosten entsprechen.
Die Initiative der Sozialdemokratischen Partei verlangt, dass keine versicherte Person mehr als 10 %
ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung bezahlen
muss. Um dies zu erreichen, sollen Bund und Kantone mehr zur Prämienverbilligung beitragen. Der
Bund soll mindestens zwei Drittel der Kosten tragen, die Kantone den Rest.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Diese verlangt, dass der Bund den überwiegenden Teil der
Prämienverbilligungen beiträgt, obschon die Gesundheitskosten stark von kantonalen Entscheiden
beeinflusst sind, beispielsweise bei der Spitalplanung. Zudem berücksichtigt die Initiative lediglich die
Prämienfinanzierung und enthält keine Anreize zur Eindämmung der Gesundheitskosten.
In seiner Botschaft ans Parlament anerkennt der Bundesrat das Problem der Belastung der Schweizer
Haushalte durch die Krankenversicherungsprämien. Er weist auch darauf hin, dass in den vergangenen
Jahren gewisse Kantone ihren Beitrag an die Prämienverbilligungen nicht im gleichen Masse erhöht
haben wie der Bund, und dies trotz der stetig wachsenden Gesundheitskosten. 2020 belief sich der
Beitrag des Bundes an die Prämienverbilligungen auf 2,9 Milliarden Franken, jener der Kantone auf 2,6
Milliarden Franken. Allerdings sind die Anteile der Kantone sehr unterschiedlich, sie liegen zwischen 12
und 67 Prozent der Gesamtkosten.
Kantonaler Beitrag abhängig von den Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
Der Entwurf des Gegenvorschlags des Bundesrats sieht vor, dass jeder Kanton einen Beitrag zur
Prämienverbilligung leistet, der einem Mindestprozentsatz der Bruttokosten der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung (OKP) der Versicherten, die in diesem Kanton wohnen, entspricht. Dieser
Prozentsatz wird davon abhängen, wie stark die Prämien nach der Verbilligung die Einkommen der 40
Prozent der Versicherten mit den tiefsten Einkommen belasten. Der bereits von den Kosten abhängige
Bundesbeitrag würde unverändert bleiben.
Machen die verbilligten Prämien weniger als 10 Prozent des Einkommens aus, beträgt der
Mindestprozentsatz der Bruttokosten der OKP 5 Prozent. Machen sie 18,5 Prozent oder mehr des
Einkommens aus, beträgt der minimale Prozentsatz 7,5 Prozent, wie der Beitrag des Bundes. Innerhalb
dieser Grenzen erhöht sich der Mindestprozentsatz linear. In den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten
beträgt er nur 5 Prozent für alle Kantone.
Der Gegenentwurf des Bundesrats soll die Prämienbelastung der Haushalte wirksamer und nachhaltiger
als die Initiative beeinflussen. Denn er setzt den Kantonen einen Anreiz, die Bruttokosten der OKP zu
dämpfen. Laut Schätzungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) werden die Mehrkosten zulasten
der Kantone mit dem Gegenvorschlag im Jahr 2024 rund 600 Millionen Franken betragen. Bei Annahme
der Initiative würden sich die Mehrkosten zulasten der Kantone auf 1,1 Milliarde Franken belaufen.
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