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Bern - In der Plattformwirtschaft und den neuen Geschäftsmodellen ist der Status der Beschäftigten
nicht
immer klar und ihre soziale Absicherung nicht immer gewährleistet. Das zeigt der Bericht
«Digitalisierung –
Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts (Flexi-Test)», den der Bundesrat an
seiner
Sitzung vom 27. Oktober 2021 verabschiedet hat.
Sowohl in der Schweiz als auch im Ausland entwickeln sich neue Arbeitsplattformen wie Uber,
Helpling
oder batmaid. Diese noch wenig verbreiteten innovativen Geschäftsmodelle sind sehr heterogen und
teils mit Rechtsunsicherheiten behaftet. Die Unsicherheiten betreffen vor allem den Status der
Plattformbeschäftigten (angestellt vs. selbstständigerwerbend) und die Funktion der Plattform
(Vermittlerin oder Arbeitgeberin). Der heute vom Bundesrat verabschiedete Bericht befasst sich mit
der
sozialen Absicherung der Beschäftigten, mit der Rechtssicherheit und mit der Frage, ob das
Sozialversicherungsrecht flexibler ausgestaltet werden muss, um den Herausforderungen dieser
neuen
Arbeitsformen zu begegnen. Der Bericht geht zurück auf mehrere parlamentarische Vorstösse sowie
eine Ecoplan/Mösch Payot-Studie zur Funktionsweise von in der Schweiz ansässigen Unternehmen
der
digitalen Wirtschaft.
Risiko von Prekarisierung
Plattformarbeit wird häufig in Teilzeit und als Nebenerwerb ausgeübt. Sie bietet für gewisse Personen
(z.
B. Studierende oder Pensionierte) einen willkommenen Zusatzerwerb. Der Bericht weist jedoch auf
Personengruppen hin, die ein hohes Prekarisierungsrisiko aufweisen, insbesondere Personen, die
die
Eintrittsschwelle in die 2. Säule nicht erreichen und sich keine ausreichende Vorsorge aufbauen
können.
Der Bericht prüft verschiedene Ansätze zur Verbesserung der sozialen Absicherung von Personen,
die
über längere Zeit Plattformbeschäftigungen nachgehen. Damit könnte eine Verlagerung in das
System
der Ergänzungsleistungen oder der Sozialhilfe vermieden werden, beispielsweise bei Invalidität.
Status der Plattformbeschäftigten rascher bestimmen
Nach Ansicht des Bundesrates bietet das aktuelle System der sozialen Sicherheit genügend
Flexibilität,
weshalb er zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf sieht, diese zu erhöhen. Angesichts der raschen
Entwicklungen der digitalen Wirtschaft ist es aber zentral, dass die Beschäftigten rasch über ihre
versicherungsrechtliche Situation Bescheid wissen. Hier erkennt der Bundesrat noch
Optimierungspotential.
Ausserdem prüft der Bericht die Fähigkeit des Sozialversicherungssystems, den Herausforderungen
der
Coronakrise zu begegnen. Es zeigt sich, dass die Schweiz rasch und flexibel reagieren konnte. Die
Krise
hat aber auch die wirtschaftliche und soziale Fragilität gewisser Selbstständig- und
Unselbstständigerwerbender verdeutlicht.
Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die verschiedenen im Bericht ausgeführten Optionen zum
heutigen Zeitpunkt keiner weiteren Prüfung bedürfen.
Medienkontakt:
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Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
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