Hauptseite    |    Über uns    |    Versicherungsarten    |    Kontakt    |    Sitemap
versicherungsvergleich versicherungsvergleich  
Vergleichen und Sparen!
Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Offerte an
  VERSICHERUNGEN
Insurance Plans
Krankenkasse
Insurance Plans
Lebensversicherung
Insurance Plans
Hausrat / Privathaftpflicht
Insurance Plans
Autoversicherung
Insurance Plans
Rechtsschutz
Insurance Plans
Direktofferten
   
  powered by
Help.ch
   
   
   
   
BSV: Bericht über die soziale Absicherung von Plattformbeschäftigten

Bern - In der Plattformwirtschaft und den neuen Geschäftsmodellen ist der Status der Beschäftigten nicht immer klar und ihre soziale Absicherung nicht immer gewährleistet. Das zeigt der Bericht «Digitalisierung – Prüfung einer Flexibilisierung des Sozialversicherungsrechts (Flexi-Test)», den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Oktober 2021 verabschiedet hat.

Sowohl in der Schweiz als auch im Ausland entwickeln sich neue Arbeitsplattformen wie Uber, 
Helpling 
oder batmaid. Diese noch wenig verbreiteten innovativen Geschäftsmodelle sind sehr heterogen und 
teils mit Rechtsunsicherheiten behaftet. Die Unsicherheiten betreffen vor allem den Status der 
Plattformbeschäftigten (angestellt vs. selbstständigerwerbend) und die Funktion der Plattform 
(Vermittlerin oder Arbeitgeberin). Der heute vom Bundesrat verabschiedete Bericht befasst sich mit 
der 
sozialen Absicherung der Beschäftigten, mit der Rechtssicherheit und mit der Frage, ob das 
Sozialversicherungsrecht flexibler ausgestaltet werden muss, um den Herausforderungen dieser 
neuen 
Arbeitsformen zu begegnen. Der Bericht geht zurück auf mehrere parlamentarische Vorstösse sowie 
eine Ecoplan/Mösch Payot-Studie zur Funktionsweise von in der Schweiz ansässigen Unternehmen 
der 
digitalen Wirtschaft.

Risiko von Prekarisierung
Plattformarbeit wird häufig in Teilzeit und als Nebenerwerb ausgeübt. Sie bietet für gewisse Personen 
(z. 
B. Studierende oder Pensionierte) einen willkommenen Zusatzerwerb. Der Bericht weist jedoch auf 
Personengruppen hin, die ein hohes Prekarisierungsrisiko aufweisen, insbesondere Personen, die 
die 
Eintrittsschwelle in die 2. Säule nicht erreichen und sich keine ausreichende Vorsorge aufbauen 
können. 
Der Bericht prüft verschiedene Ansätze zur Verbesserung der sozialen Absicherung von Personen, 
die 
über längere Zeit Plattformbeschäftigungen nachgehen. Damit könnte eine Verlagerung in das 
System 
der Ergänzungsleistungen oder der Sozialhilfe vermieden werden, beispielsweise bei Invalidität.

Status der Plattformbeschäftigten rascher bestimmen
Nach Ansicht des Bundesrates bietet das aktuelle System der sozialen Sicherheit genügend 
Flexibilität, 
weshalb er zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf sieht, diese zu erhöhen. Angesichts der raschen 
Entwicklungen der digitalen Wirtschaft ist es aber zentral, dass die Beschäftigten rasch über ihre 
versicherungsrechtliche Situation Bescheid wissen. Hier erkennt der Bundesrat noch 
Optimierungspotential.

Ausserdem prüft der Bericht die Fähigkeit des Sozialversicherungssystems, den Herausforderungen 
der 
Coronakrise zu begegnen. Es zeigt sich, dass die Schweiz rasch und flexibel reagieren konnte. Die 
Krise 
hat aber auch die wirtschaftliche und soziale Fragilität gewisser Selbstständig- und 
Unselbstständigerwerbender verdeutlicht.

Der Bundesrat kommt zum Schluss, dass die verschiedenen im Bericht ausgeführten Optionen zum 
heutigen Zeitpunkt keiner weiteren Prüfung bedürfen.

Medienkontakt:

Bereich Kommunikation
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
media@bsv.admin.ch
+41 58 462 77 11

 
Anzeigen
Copyright 1996-2024 by HELP Media AG. All rights reserved.