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Solothurn - Die Tarifpartner H+ und santésuisse haben beim Bundesrat ein Gesuch zur Prüfung von
ambulanten
Pauschalen eingereicht. Damit schaffen die beiden Verbände die Voraussetzung, um ambulante
Pauschalen per 1.1.2024 verbindlich einzuführen. Gleichzeitig erhalten die Verbände damit die
Gelegenheit, das System der ambulanten Pauschalen weiter zu optimieren und im Verlauf des
nächsten
Jahres in einer finalen Fassung zur Genehmigung einzureichen. So können ambulante Pauschalen
gleichzeitig mit einem neuen Einzelleistungstarif eingeführt werden, welcher für die Tarifierung der
nicht
pauschalierbaren Leistungen gelten soll.
Der künftige ambulante Tarif ist für das schweizerische Gesundheitswesen von hoher Bedeutung. Die
Qualität der medizinischen Leistungen soll weiter auf hohem Niveau erbracht werden. Die Leistungen
selbst verdienen faire Abgeltungen. Weiter erwarten die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler zu
Recht eine Stabilisierung der Kosten – und damit der Prämienentwicklung.
Der Übergang vom heutigen ambulanten Tarifwerk TARMED zu einem neuen Tarifsystem ist für
Spitäler
und für die niedergelassenen Leistungserbringer mit ausserordentlich hohen Aufwänden verbunden.
Deshalb ist entscheidend, dass ambulante Pauschalen und ein neuer Einzelleistungstarif für nicht
pauschalierbare Leistungen gleichzeitig eingeführt werden. Dies kann per Anfang 2024 erfolgen, weil
dann die vom Parlament verabschiedeten Gesetzesgrundlagen für flächendeckende Pauschalen auf
nationaler Ebene wirksam werden. Zudem ist zu erwarten, dass die das Gesetz präzisierende
Verordnung ebenfalls per Anfang 2024 in Kraft tritt. So können das neue System der ambulanten
Pauschalen und weitere Tarifelemente, wie ein neuer Einzelleistungstarif, ideal verknüpft werden.
Mit der Eingabe zur Prüfung der ambulanten Pauschalen beim Bundesrat wollen die Tarifpartner
santésuisse und H+ die genehmigungsrelevanten Kriterien feststellen lassen, um das System der
ambulanten Pauschalen bis zur Genehmigungsreife zu finalisieren und im Verlauf des Jahres 2022
einzugeben.
Diese Arbeiten erfolgen unter dem Dach der ambulanten Tariforganisation solutions tarifaires suisses
sa
zusammen mit dem Dachverband der chirurgisch und invasiv tätigen Fachgesellschaften und
Berufsverbände FMCH, mit dem Ziel, eine ambulante Patientenpauschaltarifstruktur einzuführen, die
für
alle Leistungserbringer anwendbar ist.
Medienkontakt:
Verena Nold
Direktorin santésuisse
Telefon: 032 625 42 62
verena.nold@santesuisse.ch
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