Basel - Sympany plant, die bisherige Überschussbeteiligung (Prämienausgleich) in der
Grundversicherung durch den freiwilligen Reserveabbau nach Art. 26 KVAV abzulösen. Konkret sieht
Sympany vor, den Versicherten im Jahr 2023 einen monatlichen Ausgleichsbetrag auf der
genehmigten
Prämie gutzuschreiben, vorbehältlich der Genehmigung durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Entsprechend wird Sympany ihre Reserveabbaupläne dem BAG gemeinsam mit den Prämien 2023
einreichen.
Die finanzielle Gesundheit und die Solidität von Sympany machen es möglich: Die Sympany
Grundversicherten sollen im Jahr 2023 eine freiwillige Auszahlung aus den Reserven erhalten.
Insgesamt
will Sympany ihren Kundinnen und Kunden so CHF 10 Mio. auszahlen.
Fair gegenüber den Kundinnen und Kunden
Als faire Versicherung legt Sympany grossen Wert auf bezahlbare Prämien. Daher ist es für Sympany
selbstverständlich, ihren Kundinnen und Kunden nicht benötigte Reserven mithilfe des freiwilligen
Reserveabbaus zurückzugeben. In der Vergangenheit hatte Sympany den Ausgleich zu hoher
Prämieneinnahmen nach Art. 17 KVAG genutzt. Neu gelten für diese Art der Rückzahlung in der
Grundversicherung jedoch noch präzisere Voraussetzungen. In den Zusatzversicherungen wird
Sympany
Überschüsse nach Möglichkeit auch in Zukunft auszahlen.
Der geplante Reserveabbau im Jahr 2023 muss durch das BAG genehmigt werden. Die allfällige
Genehmigung erfolgt zeitgleich mit der Prämiengenehmigung Ende September.
Medienkontakt:
Jacqueline Perregaux
Mediensprecherin
+41 58 262 47 80
jacqueline.perregaux@sympany.ch
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