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BAG - Krankenversicherung: Starker Kostenanstieg führt zu höheren Prämien im Jahr 2023

Bern - Nach vier Jahren der Stabilität werden die Krankenkassenprämien 2023 wieder steigen. Die mittlere Prämie wird 334,70 Franken betragen, was einem Anstieg um 6,6 Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht. Seit 2018 beträgt der Anstieg damit durchschnittlich 1,5 Prozent, gegenüber 3,8 Prozent in den fünf Jahren davor (2013-2018). Der starke Anstieg der mittleren Prämie im Jahr 2023 ist vor allem auf die Covid-19-Pandemie, die das Gesundheitssystem stark beansprucht hat, und auf einen Nachholeffekt zurückzuführen. Die Gesundheitskosten stiegen 2021 um 4,5 Prozent, und dieser Trend setzte sich im ersten Halbjahr 2022 fort. Die Eindämmung der Gesundheitskosten bleibt für den Bundesrat eine Priorität.

Im Jahr 2023 wird die mittlere Monatsprämie 334,70 Franken betragen, was einem Anstieg von 6,6 
Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht. Die mittlere Prämie für Erwachsene (397,20 Franken) und 
junge Erwachsene (279,90 Franken) erhöht sich um 6,6 Prozent resp. 6,3 Prozent gegenüber 2022. 
Diejenige für Kinder steigt um 5,5 Prozent auf 105,00 Franken.

Die Krankenkassenprämien widerspiegeln die Gesundheitskosten. Nach vier Jahren, in denen die 
Krankenkassenprämien relativ stabil geblieben sind, ist der für 2023 angekündigte Anstieg beträchtlich. 
Zurückzuführen ist er hauptsächlich auf die Covid-19-Pandemie, die das Gesundheitssystem stark 
beansprucht hat. Die Pandemie verursachte sowohl direkte Kosten, zum Beispiel für die Behandlung von 
hospitalisierten Patientinnen und Patienten sowie die Impfungen, als auch indirekte Kosten, wie etwa 
durch verschobene medizinische Eingriffe (Nachholeffekt), die ab der zweiten Hälfte des Jahres 2021 
stark zugenommen haben. Die Gesundheitskosten stiegen zudem im ersten Halbjahr 2022 weiter an.

Die Prämien werden im Voraus aufgrund von Schätzungen berechnet. Durch die Pandemie wurde dies 
besonders schwierig. Nun zeigt sich, dass die in den Jahren 2021 und 2022 gezahlten Prämien nicht 
kostendeckend waren. Gemäss den gesetzlichen Vorgaben ist ein Nachholprozess im Jahr 2023 
zwingend erforderlich.

Die mittlere Prämie wird in allen Kantonen steigen. In den letzten fünf Jahren ist sie durchschnittlich um 
1,5 Prozent pro Jahr gestiegen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eingehend geprüft, ob alle 
von den Versicherern eingereichten Prämien den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Wo nötig, 
wurden Anpassungen verlangt. Alle Prämien wurden schliesslich genehmigt.

Reserven sinken

Die Reserven der Versicherer können einen Teil der Prämienerhöhung abfedern. Der 
Handlungsspielraum war in diesem Jahr jedoch kleiner. Die Verluste an den Finanzmärkten aufgrund 
des Kriegs in der Ukraine und der steigenden Zinsen sowie die höheren Kosten haben die Reserven 
verringert und die Solvenz der Versicherungen beeinträchtigt. Die geringeren Reserven der Versicherer 
liegen immer noch über der gesetzlich festgelegten Mindestgrenze.

Laufende Projekte zur Kostendämpfung

Hauptsächlich angesichts des medizinisch-technischen Fortschritts, der Zunahme des 
Leistungsvolumens und der demografischen Entwicklung werden die Gesundheitskosten auch in Zukunft 
weiter steigen. Es besteht jedoch Handlungsspielraum, um den Kostenanstieg auf das medizinisch 
begründbare Mass zu beschränken. Die möglichen Hebel für Einsparungen sind bekannt. Dazu zählen 
etwa eine Begrenzung des Überangebots und der Übernachfrage medizinischer Leistungen, angepasste 
Tarife im ambulanten Bereich, eine verbesserte Spitalplanung und mehr Transparenz bei der 
obligatorischen Krankenversicherung.

Der Bundesrat setzt sich seit Jahren für die Dämpfung der Gesundheitskosten ein. Verschiedene 
Massnahmen wurden bereits umgesetzt, dazu zählen die Senkung der Labortarife und der 
Arzneimittelpreise, sowie Anpassungen im Bereich der Health Technology Assessments (HTA). Kürzlich 
hat der Bundesrat ein zweites Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Bereich Krankenversicherung 
sowie einen Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Partei «Die Mitte» ans Parlament 
überwiesen. Ferner hat er eine Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung in die 
Vernehmlassung geschickt, mit der Einsparungen erzielt werden sollen, zum Beispiel indem Generika 
stärker gefördert werden.

Wechsel der Grundversicherung

Die Krankenversicherer haben bis Ende Oktober Zeit, um die Versicherten über die Prämien 2023 zu 
informieren. Danach können die Versicherten bis Ende November ihre Grundversicherung wechseln 
oder ihr Versicherungsmodell anpassen. In der Grundversicherung müssen die Krankenversicherer jede 
Person aufnehmen, alle müssen versichert sein.

 
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