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Bern - Am 9. Juni 2024 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Für
Freiheit und körperliche Unversehrtheit» ab. Die Initiative verlangt allgemein, dass für staatliche
Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person
vorliegen muss. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung, weil ihr
Kernanliegen, die körperliche und geistige Unversehrtheit, bereits als Grundrecht in der
Bundesverfassung verankert ist. Zudem ist unklar, welche konkreten Folgen eine Annahme der
Initiative hätte, etwa für die Arbeit der Polizei.
Im Frühling 2020 erreichte die Corona-Pandemie die Schweiz. Der Bundesrat ergriff teils
einschneidende Massnahmen, um die Bevölkerung vor dem Virus zu schützen und eine Überlastung
des Gesundheitswesens, insbesondere der Spitäler, zu verhindern. Gleichzeitig begann die
Entwicklung eines Impfstoffs gegen das neuartige Virus. Weite Teile der Bevölkerung setzten grosse
Hoffnungen in diese Impfstoffe. Andere standen der Impfung ablehnend gegenüber.
In diesem politischen und gesellschaftlichen Umfeld wurde im Herbst 2020 die Initiative «Für Freiheit
und körperliche Unversehrtheit» lanciert. Sie fordert, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige
Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Gemäss Initiative darf zudem
eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden.
Der Initiativtext spricht nicht von «Impfungen», sondern allgemein von «Eingriffen in die körperliche
und geistige Unversehrtheit». Er erfasst damit grundsätzlich jedes Handeln von Bund, Kantonen und
Gemeinden, das auf den Körper einwirkt, etwa die Polizeiarbeit und den Strafvollzug.
Argumente des Initiativkomitees
Für das Initiativkomitee geht es darum, weiterhin frei über den eigenen Körper entscheiden zu
können. Dieser sei die letzte Bastion der Freiheit. Der Mensch sei nur frei, wenn er in
Eigenverantwortung selbst bestimmen könne, was in den Körper gelange, und nicht die Politik.
Argumente des Bundesrats und des Parlaments
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die körperliche Unversehrtheit ist bereits heute als
Grundrecht in der Verfassung verankert. Niemand darf ohne Zustimmung geimpft werden. In
Ausnahmesituationen können vorübergehende Einschränkungen für ungeimpfte Personen dazu
beitragen, das Gesundheitssystem zu schützen und strengere Massnahmen für alle zu verhindern.
Die Initiative ist zudem so allgemein und unbestimmt formuliert, dass sie grundsätzlich alle
Tätigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden umfasst, die in irgendeiner Weise auf den
menschlichen Körper einwirken. Welche Folgen die Annahme der Initiative beispielsweise auf die
Arbeit der Polizei (beispielsweise Festnahmen, Durchsuchungen) hätte, würde von der konkreten
Umsetzung und der Rechtsprechung abhängen.
Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit, Medien und Kommunikation
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch
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