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Bundesrat empfiehlt Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» zur Ablehnung

Bern - Am 9. Juni 2024 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» ab. Die Initiative verlangt allgemein, dass für staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung, weil ihr Kernanliegen, die körperliche und geistige Unversehrtheit, bereits als Grundrecht in der Bundesverfassung verankert ist. Zudem ist unklar, welche konkreten Folgen eine Annahme der Initiative hätte, etwa für die Arbeit der Polizei.

Im Frühling 2020 erreichte die Corona-Pandemie die Schweiz. Der Bundesrat ergriff teils 
einschneidende Massnahmen, um die Bevölkerung vor dem Virus zu schützen und eine Überlastung 
des Gesundheitswesens, insbesondere der Spitäler, zu verhindern. Gleichzeitig begann die 
Entwicklung eines Impfstoffs gegen das neuartige Virus. Weite Teile der Bevölkerung setzten grosse 
Hoffnungen in diese Impfstoffe. Andere standen der Impfung ablehnend gegenüber.

In diesem politischen und gesellschaftlichen Umfeld wurde im Herbst 2020 die Initiative «Für Freiheit 
und körperliche Unversehrtheit» lanciert. Sie fordert, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige 
Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Gemäss Initiative darf zudem 
eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden.

Der Initiativtext spricht nicht von «Impfungen», sondern allgemein von «Eingriffen in die körperliche 
und geistige Unversehrtheit». Er erfasst damit grundsätzlich jedes Handeln von Bund, Kantonen und 
Gemeinden, das auf den Körper einwirkt, etwa die Polizeiarbeit und den Strafvollzug.
 
Argumente des Initiativkomitees
Für das Initiativkomitee geht es darum, weiterhin frei über den eigenen Körper entscheiden zu 
können. Dieser sei die letzte Bastion der Freiheit. Der Mensch sei nur frei, wenn er in 
Eigenverantwortung selbst bestimmen könne, was in den Körper gelange, und nicht die Politik.

Argumente des Bundesrats und des Parlaments
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Die körperliche Unversehrtheit ist bereits heute als 
Grundrecht in der Verfassung verankert. Niemand darf ohne Zustimmung geimpft werden. In 
Ausnahmesituationen können vorübergehende Einschränkungen für ungeimpfte Personen dazu 
beitragen, das Gesundheitssystem zu schützen und strengere Massnahmen für alle zu verhindern.

Die Initiative ist zudem so allgemein und unbestimmt formuliert, dass sie grundsätzlich alle 
Tätigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden umfasst, die in irgendeiner Weise auf den 
menschlichen Körper einwirken. Welche Folgen die Annahme der Initiative beispielsweise auf die 
Arbeit der Polizei (beispielsweise Festnahmen, Durchsuchungen) hätte, würde von der konkreten 
Umsetzung und der Rechtsprechung abhängen.

Medienkontakt:
Bundesamt für Gesundheit, Medien und Kommunikation
+41 58 462 95 05
media@bag.admin.ch

 
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